Bebauungsplan Gemeinde Rheurdt Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Rheurdt Nr. 49 - Erweiterung des Gewerbegebiets "In den Pannenkaulen"-

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.05.2025 bis 25.06.2025
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Planzeichnung

Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Rheurdt verfügt über keine frei vermarktbaren Gewerbeflächen im Gemeindegebiet mehr. Das Gewerbegebiet In den Pannenkaulen stellt für die Gemeinde Rheurdt das einzige Gewerbegebiet dar, das ab ca. 2005/2006 erschlossen und sukzessive bebaut wurde. Letzte frei Baugrundstücke wurden ca. 2023 bebaut. Für das Gebiet des Kreises Kleve ist im Rahmen eines Modellprojektes ein virtueller Gewerbeflächenpool eingerichtet worden, der der regionalplanerischen Mengensteuerung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzung und dem interkommunalen Flächenausgleich dient. Die Gemeinde Rheurdt als Teil des Kreises Kleve unterliegt ebenfalls diesem Gewerbeflächenpool. Derzeit sind der Gemeinde Rheurdt ca. 0,7 ha Gewerbeentwicklungsflächen als Angebot von Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 32, als Träger der Regionalplanung zugestanden. Die Gemeinde Rheurdt möchte zusätzlich den gemeindlichen Bauhof verlagern. Der heutige Bauhof befindet sich unweit des ehemaligen Schaephuysener Bahnhofs in ca. 300 m zum Geltungsbereich. Aufgrund des Gebäudezustandes, alters, der teilweise nicht einzuhaltenden arbeitsschutzrechtlichen Belange und des Zustandes der Außenanlagen ist aus Sicht der Verwaltung ein zeitnaher Neubau des Bauhofes unumgänglich. Ein Neubau des Bauhofs hat hohe Priorität bei Planungen und Umsetzung von kommunalen Gebäuden in der Gemeinde Rheurdt. Nach vorgenommenen Standortuntersuchungen bietet sich eine Ansiedlung des Bauhofs auf bisher unbebauten Flächen westlich des Gewerbegebiets In den Pannenkaulen an. Es wird ein Flächenbedarf von mindestens 4.000 m² benötigt. Grundsätzlich sollen auch mögliche Erweiterungs-/bzw. sonstige Verfügungsflächen für den Bauhof vorgehalten werden, so dass sich ein Flächenbedarf von ca. 6.000 m² ergibt. Der Verwaltung der Gemeinde Rheurdt liegen weiterhin diverse Anfragen von Gewerbetreibenden vor, die ein Baugrundstück nachfragen. Konkrete Ansiedlungswünsche sind im weiteren Verfahren zu konkretisieren. Anfang Januar 2025 wurden aufgrund einer vorliegenden Baugenehmigung des Kreises Kleve zwei containerartige Gebäude als Flüchtlingsunterkünfte südlich des Kurvenbereichs der Straßen in den Pannenkaulen errichtet. 2 Ziel und Zweck des Bebauungsplans RHE Nr. 49 der Gemeinde Rheurdt ist Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, um die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und des Bauhofs zu ermöglichen. Dabei ist die Planung in angebotsbezogene Gewerbegebietsflächen in einer Größe von ca. 0,70 ha gemäß regionalplanerisch zugestandenem Entwicklungspotenzial und vorhabenbezogenen gewerblichen Entwicklungspotenzialflächen mit Bauhof und konkreten Ansiedlungswünschen von Gewerbetreibenden zu unterscheiden. Flächenmäßig kann die vorhabenbezogenen Planungsseite zum Aufstellungsbeschluss noch nicht angegeben werden. Neben der Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO sollen die im Eigentum der LINEG befindlichen Flurstücke für eine Renaturierung des Landwehrbachs i.S. Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses i.S. Renaturierung des Landwehrbachs gesichert werden. Bergbaubedingt hat der Landwehrbach Gefälle nach Süden in Richtung Pumpwerk der LINEG. Über eine Druckrohrleitung DN1000 (Schutzrohr DN1500 St) wird das Wasser vom Pumpwerk bis vor das Gelände der alten Molkerei gepumpt und fließt dann im Freigefälle durch die vorhandene Verrohrung unter dem Gelände der alten Molkerei und Vluyner Straße Richtung Norden. Das Pumpwerk ist derzeit bereits ausgelastet, so dass diesem kein zusätzliches Wasser zugeleitet werden sollte. Langfristig ist angedacht, Teile der Verrohrung des Landwehrbaches offen zu legen (falls Grundstück verfügbar) und in diesem Zuge das Gefälle des Landwehrbaches wieder umzukehren, so dass auch der Seemanns Abzugsgraben im Freigefälle über den Landwehrbach entwässern könnte. Zur Entwässerung des im Süden liegenden Geländetiefpunktes wäre dann nur noch ein kleineres Pumpwerk zur Regulierung des Grundwassers erforderlich. Die projektierte Renaturierung würde zur Minimierung der bergbaubedingten Ewigkeitskosten, was den Betrieb von Pumpwerken anbelangt, beitragen. Zudem bieten Renaturierungen wertvolle ökologische Aufwertungen dar. Damit würden innerhalb des Geltungsbereichs die nördlich der Vluyner Straße (L 140) bereits erfolgte Renaturierung des Landwehrbachs fortgeführt werden können. Für die 46. Änderung des Flächennutzungsplans sind ergänzende Planungsziele in der Änderung der Flächen für Wald zusehen, die wohl ursprünglich als Eingrünung des bestehenden Gewerbegebiets als Forderung der Bezirksregierung Düsseldorf umgesetzt wurden. Im Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplans bestehen keine Waldflächen und es ist auch nicht absehbar, dass auf der Straße In den Pannenkaulen Wald realisiert werden kann. Zusätzlich müssen hinsichtlich der Abgrenzung von den Darstellungen Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen und Wasserflächen Bereinigungen erfolgen, um 1. den tatsächlichen Bestand und 2. Die neuen Darstellungen für die geplante Gewerbegebietserweiterung sinnvoll in den Gesamtkontext des FNPs zu integrieren.

Kontakt

Frau Halime Alkan
Telefon: 02845963360
E-Mail: halime.alkan@rheurdt.de

Informationen

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