Für den Bereich Schaephuysen – „Zimmermannshof“ bestehen bereits seit Jahren
Bestrebungen für eine wohnbauliche Entwicklung.
Planungsziele:
Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rheurdt umfasst im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplan Rheurdt Nr. 41 zusätzlich das Grundstück Gartenstraße 22 (Gemarkung Schaephuysen, Flur: 7, Flurstück 99) um den Lückenschluss an den als Wohnbaufläche ausgewiesenen Bereich zu gewährleisten.
Frau Halime Alkan Telefon: 02845963360 E-Mail: halime.alkan@rheurdt.de