Bebauungsplan Gemeinde Rheurdt Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Rheurdt Nr. 50 -Campingplatz Lupinenhof-

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.07.2025 bis 29.08.2025
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Planzeichnung

Der Eigentümer der Flurstücke 56 und 57 in der Flur 8, Gemarkung Rheurdt (Adresse Campingplatz Lupinenhof, Kengen 47 in 47509 Rheurdt) hat mit Datum vom 14.11.2024 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das genannte Objekt auf den bezeichneten Flurstücken gestellt (vgl. Anlage).
Für den Campingplatz Lupinenhof liegt eine ursprüngliche Genehmigung aus dem Jahr 1970 vor. Hierin waren für das Flurstück 56 (Flur 8, Gemarkung Rheurdt) 24 Standplätze sowie für das Flurstück 57 (Flur 8, Gemarkung Rheurdt) eine Weide, Reiten sowie Spielwiese genehmigt. Der Campingplatz befindet sich im Bereich einer ehemaligen Hofanlage, die neben Wohnungen (zwei Betriebsleiterwohnungen und Ferienwohnung (tw. nachträglich legalisiert)) auch Serviceeinrichtungen für den Campingplatz bietet. Der Campingplatz wird als Dauercampingplatz betrieben.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rheurdt ist der Campingplatz als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Für den Campingplatz Lupinenhof liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, so dass der Platz als Außenbereich nach § 35 BauGB einzustufen ist.
Im Rahmen der Bauüberwachung hat eine Ortsbesichtigung des Kreises Kleve im Jahr 2022 stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass anstatt der genehmigten 24 Standplätze inzwischen 41 Standplätze mit baulichen Anlagen auf den Flurstücken 56 und 57 errichtet und zusätzliche Bodenversiegelungen u.a. auch zur Unterbringungvon Kfz-Stellplätzen vorgenommen wurden sowie die auf dem Flurstück 57 genehmigten Nutzungen Weide, Reiten und Spielwiese nicht mehr vorhanden sind.
Der Kreis Kleve hat dem Eigentümer der Flurstücke 56 und 57 in der Flur 8, Gemarkung Rheurdt, mit Datum vom 27.08.2024 eine Ordnungsverfügung zugestellt, in dem der Eigentümer zum vollständigen Rückbau und Beseitigung der nicht durch vorliegende Genehmigungen abgesicherten Anlagen und Bodenversiegelungen bis zum 04.11.2024 aufgefordert wurde. Für den Fall, dass der Rückbau- und Beseitigungsforderung nicht nachgekommen wird, hat der Kreis Kleve Zwangsgelder angedroht.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 mit der Bezeichnung „Campingplatz Lupinenhof“ ist die erstmalige verbindliche bauleitplanerische Sicherung der Anlage über einen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB mit einem Geltungsbereich von ca. 1,56 ha zur nachträglichen bauplanungsrechtlichen Legalisierung des Platzes und der vorhandenen baulichen Anlagen und Einrichtungen. Der Campingplatz Lupinenhof soll nach § 10 BauNVO „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ hier mit der Zweckbestimmung Campingplatzgebiet im Bebauungsplan Nr. 50 festgesetzt werden. Details zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen und Anzahl von Standplätzen werden im Bebauungsplanverfahren und über die geltende CW VO – Camping- und Wochenendplatzverordnung geregelt.
Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rheurdt von Flächen für die Landwirtschaft in Sondergebiet Campingplatz geändert werden, da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen.
Der Beschluss des Rates der Gemeinde Rheurdt vom 23.062025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist

Kontakt

Frau Nina Linßen
Telefon: 0284596330
E-Mail: nina.linssen@rheurdt.de

Informationen

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