Der Rat der Gemeinde Rheurdt hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 beschlossen, für den Bebauungsplanes Nr. 41 „Zimmermannshof“ und die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung gemäß §3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Planungsziel und Anlass des Bebauungsplanes
Für den Bereich Schaephuysen – „Zimmermannshof“ bestehen bereits seit Jahren Bestrebungen für eine wohnbauliche Entwicklung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Zimmermannshof“ und der parallel durchgeführten 40. Änderung des Flächennutzungsplanes werden insbesondere folgende Planungsziele verfolgt:
1. Bereitstellung eines Ersatz- beziehungsweise Neubaustandortes für die Kindertagesstätte.
2. Schaffung von Baugrundstücken für junge Familien in Form freistehender Einzel- und Doppelhäuser sowie von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern im Sinne der Eigenentwicklung des Ortsteils Schaephuysen.
3. Sicherung von Flächen für die Regenrückhaltung sowohl für das neue Baugebiet Zimmermannshof als auch für die Wohngebiete westlich der Tönisberger Straße, um die Niederschlagswasserentwässerung in Schaephuysen zu optimieren.
4. Optimierung vorhandener Erschließungsstraßen, insbesondere der Gartenstraße, und Anbindung des Baugebietes an das Baugebiet „Im Alten Garten“.
5. Bereinigung und Korrektur von Darstellungen entlang der Tönisberger Straße.
Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 zusätzlich das Grundstück Gartenstraße 22 (Gemarkung Schaephuysen, Flur 7, Flurstück 99), um den Lückenschluss an den bereits als Wohnbaufläche dargestellten Bereich zu gewährleisten.
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