Der Rat der Gemeinde Rheurdt hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 beschlossen, für den Bebauungsplanes Nr. 49 „In den Pannenkaulen“ und die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Planungsziel und Anlass des Bebauungsplanes
Die Gemeinde Rheurdt verfügt derzeit über keine frei vermarktbaren Gewerbeflächen mehr. Das Gewerbegebiet „In den Pannenkaulen“ ist seit seiner Erschließung im Jahr 2005/2006 sukzessive gewachsen; die letzten freien Grundstücke wurden im Jahr 2023 bebaut. Um der weiterhin hohen Nachfrage ortsansässiger und neuer Gewerbebetriebe nachzukommen, ist eine Erweiterung notwendig.
Da die Gemeinde Rheurdt dem virtuellen Gewerbeflächenpool des Kreises Kleve angehört, ist die Neuausweisung von Flächen regionalplanerisch gesteuert. Aktuell stehen der Gemeinde von der Bezirksregierung Düsseldorf ca. 0,7 ha als sofortiges Gewerbeentwicklungspotenzial zur Verfügung.
Ergänzend wurden im Januar 2025 im südlichen Kurvenbereich der Straße „In den Pannenkaulen“ zwei containerartige Gebäude als Flüchtlingsunterkünfte errichtet, was bei der städtebaulichen Neuordnung berücksichtigt wird.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 49 soll ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden. Die Planung unterscheidet sich in zwei Bereiche:
Der Neubau des Bauhofs hat für die Gemeinde Rheurdt eine hohe Priorität. Der aktuelle Standort nahe dem ehemaligen Schaephuysener Bahnhof ist veraltet, weist erhebliche bauliche Mängel auf und erfüllt die aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Standortuntersuchungen haben gezeigt, dass sich eine Fläche westlich des bestehenden Gewerbegebiets „In den Pannenkaulen“ optimal für die Ansiedlung eignet. Hierfür wird eine Fläche von ca. 6.000 m² eingeplant (mindestens 4.000 m² Kernnutzung sowie strategische Erweiterungs- und Verfügungsflächen).
Ein Bestandteil der Planung ist die ökologische Aufwertung des Plangebiets. In Zusammenarbeit mit der LINEG werden Flächen gesichert, um die nördlich der Vluyner Straße (L 140) bereits begonnene Renaturierung des Landwehrbachs im Plangebiet fortzuführen.
Aufgrund bergbaubedingter Absenkungen fließt der Landwehrbach derzeit mit Gefälle nach Süden zu einem Pumpwerk. Das Wasser wird von dort aufwendig über eine Druckrohrleitung umgeleitet. Langfristiges Ziel der Planung ist es, das Gefälle des Baches wieder nach Norden umzukehren und Teile der Verrohrung offenzulegen (falls Grundstück verfügbar). Dadurch kann auch der Seemanns Abzugsgraben künftig im Freigefälle entwässern, was den aufwendigen Pumpbetrieb minimiert. Dies führt zu einer spürbaren Senkung der bergbaubedingten Ewigkeitskosten und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum lokalen Hochwasser- und Naturschutz.
Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan (FNP) im Rahmen der 46. Änderung angepasst und bereinigt:
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