Landesentwicklungsplan Fachportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung Erneute Beteiligung

2. Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.03.2026 bis 17.04.2026
  • Stellungnahmen 107 Stellungnahmen
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Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 14. März 2025 beschlossenen Entwurf einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, im Folgenden LEP NRW, erfolgte gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes, im Folgenden ROG, in Verbindung mit § 13 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, im Folgenden LPlG, vom 3. April bis einschließlich 30. Juni 2025. Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind rund 400 Stellungnahmen mit fast 2 500 Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen. Nach Auswertung der Beteiligung hat sich die Landesregierung dazu entschieden, die bisherigen Planunterlagen (Planänderungsentwurf mit textlichen Festlegungen und Erläuterungen, Planbegründung und Umweltbericht) zu überarbeiten. Im Ergebnis wurde der bisherige Planänderungsentwurf dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Daher hat die Landesregierung am 3. März 2026 beschlossen, gemäß § 9 Absatz 3 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu diesen Änderungen zu beteiligen (zweites Beteiligungsverfahren).

Veröffentlichung und Auslegung

Der geänderte Planentwurf zur 3. Änderung des LEP NRW, die geänderte Planbegründung und der fortgeschriebene Umweltbericht können in der Zeit vom 17. März 2026 bis einschließlich 17. April.2026 (Veröffentlichungsfrist) auf dieser Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der geänderte Planentwurf zur 3. Änderung des LEP NRW, die geänderte Planbegründung und der fortgeschriebene Umweltbericht während der Veröffentlichungsfrist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf im Erdgeschoss für jede Person montags bis freitags in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr zur Einsicht aus. Es wird gebeten, für die Einsichtnahme einen Termin per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de) zu vereinbaren.

Stellungnahmen

Zu den nach der ersten Beteiligung geplanten Änderungen im beziehungsweise für den LEP NRW und in der Planbegründung sowie zum Umweltbericht können Sie während der Veröffentlichungsfrist vom 17. März 2026 bis einschließlich 17. April 2026 Stellung nehmen.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen ausschließlich über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ ( https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1020613 )erfolgen. 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1020613) oder per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de ) elektronisch übermittelt werden. Es ist ausreichend, die jeweilige Stellungnahme über einen der Wege abzugeben.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise auch schriftlich bei dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf vorgebracht werden. Dabei sollte der Betreff „3. Änderung LEP NRW 2026“ angegeben werden. Die Stellungnahme sollte zudem den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person oder Institution enthalten. Es wird darum gebeten, den Teil der Planunterlagen, auf die sich die Stellungnahme bezieht, zum Beispiel den Namen des Dokuments, das Kapitel und die Seitenzahl, anzugeben. 

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nur bei Eingaben, die über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de erfolgen.Mit Ablauf der Veröffentlichungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG). 

Zur Abgabe einer Stellungnahme über dieses Portal klicken Sie auf den untenstehenden Button „Ihre Stellungnahme“. Sie können Ihre Stellungnahme dort nach vorheriger Registrierung direkt eingeben. Zudem haben Sie im Bereich links die Möglichkeit, konkret zu einem „Gegenstand“ (Entwurf der Planänderung, Planbegründung oder Umweltbericht) Stellung zu nehmen oder Ihre Stellungnahme(n) den einzelnen Themen der LEP-Änderung (Festlegungen und Erläuterungen des geänderten Entwurfs) zuzuordnen.

Eine Anleitung zur Abgabe von Stellungnahmen im Beteiligungsportal finden Sie im Bereich „Informationen“.

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