Flächennutzungsplan Stadt Rüthen Öffentliche Auslegung

44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen "Windpark südlich Kallenhardt"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.08.2025 bis 08.09.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen

44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen" Windpark südlich Kallenhardt"

hier:       -    Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Rüthen hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 die öffentliche Auslegung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen beschlossen.

Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen besteht aus acht, jeweils ca. 3 ha großen Einzelflächen (Kalamitätsflächen im Stadtwald) im Süden des Stadtgebietes in der Gemarkung Kallenhardt, Flur 7 (siehe Übersichtsplan).

Die Projektierungsfirma Windenergie Rüthen Wald GmbH & Co KG plant dort pro Standort jeweils die Errichtung einer Windenergieanlagen (zusammen 8).
Ziel der 44. Änderung des FNP ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung dieser Windenergieanlagen.

Die Gesamtflächen der 44. Änderung des FNP umfasst 8 x ca. 3 ha, in Summe 24 ha.
Es sind ausschließlich stadteigene Flächen betroffen.

Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes folgt dem Interesse einer auf Rüthener Verhältnisse angepassten Windenergieplanung, der Bekämpfung des Klimawandels und der gleichzeitigen Unterstützung der allgemein angestrebten Energiewende.

Sie basiert auf § 249 Abs. 4 BauGB.

Durch die bereits rechtskräftige 19. Änderung des Regionalplanes und dem Erreichen eines vorgegebenen Flächenbeitragswertes in dieser Region ergibt sich die (juristisch noch zu überprüfende) Rechtsfolge, dass der Bau von Windrädern außerhalb dargestellter Windenergiebereiche im Regionalplan und außerhalb vorhandener Windvorrangzonen auf Ebene lokaler Flächennutzungspläne unzulässig ist, wenn es sich nicht im Ausnahmefall um so genannte Repoweringmaßnahmen handelt.

§ 249 Abs. 4 BauGB erlaubt es den Kommunenallerdings, auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung weitere Flächen für den Ausbau der Windenergie darzustellen bzw. Gebiete im Sinne einer Positivplanung als Sondergebiete (im Sinne von Beschleunigungsgebieten) auszuweisen.

Diese vom Gesetzgeber gewollte zusätzliche Steuerungs- bzw. Erfüllungsoption der Kommunen soll hier im Interesse der Rüthener Bürger und der Energiewende umgesetzt werden.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit aktualisierter Begründung, Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren, Umweltbericht sowie weiteren umweltbezogenen Informationen aus dem derzeit laufenden Antragsverfahren der acht geplanten Windräder nach BImSchG [Artenschutzfachbeitrag; Fachbeitrag zur FFH Verträglichkeitsprüfung; Landschaftspflegerischer Begleitplan; Schall- und Schattenwurfprognose; UVP-Bericht]

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 04.08.2025 bis 08.09.2025 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung, Hochstraße 14, Büro EG 0.17 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02952/818-146) oder Anmeldung per E-Mail (j.heidrich@ruethen.de) einen Termin zur Erörterung der Planentwürfe zu vereinbaren.

Ebenso sind die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Die entsprechende URL lautet:

https://beteiligung.nrw.de/portal/ruethen/beteiligung/themen/1015779

Eine Verlinkung dorthin findet sich auch auf der Homepage der Stadt Rüthen unter

https://www.ruethen.de/leben-in-ruethen/bauen-wohnen/bauleitplanung .

Die verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen können Sie der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung entnehmen.

Die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren werden nicht im Original, sondern in einer zusammenfassenden Synopse mit offengelegt. Sie können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen zum Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen können während der Veröffentlichungsfrist, gerichtet an den Bürgermeister der Stadt Rüthen, Hochstraße 14, 59602 Rüthen, vorgebracht bzw. abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Rüthen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich zur Offenlegung.

Rüthen, 17.07.2025

                                    gez.  - Weiken -

                                      Bürgermeister

Kontakt

Herr Joachim Heidrich
Telefon: 02952-818146
E-Mail: j.heidrich@ruethen.de

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