Innenbereichssatzung Stadt Rüthen Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Bereich Hartweg" gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.04.2026 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen

Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“ im Ortsteil Drewer der Stadt Rüthen

hier:   -   Einleitungsbeschluss

          -   Offenlegungsbeschluss

a) Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“, Ortsteil Drewer der Stadt Rüthen

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadtvertretung der Stadt Rüthen hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB zur Ergänzung der bestehenden Innenbereichssatzung im Bereich „Hartweg“, Ortsteil Drewer gefasst.

Das Plangebiet (südlicher Teil des Flurstücks 24, Flur 2, Gemarkung Drewer) liegt am nördlichen Ortsrand Drewers und umfasst ca. 1.200 qm Fläche. Es ist derzeit Teil einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Westlich anschließend, durch eine Grünfläche mit 2 großen Laubbäumen getrennt, sowie südlich des Hartweges befinden sich eingeschossige Wohngebäude.

Mit dieser Satzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Wohngebäudes am nördlichen Ortsrand von Drewer geschaffen werden.

Aktuell ist die Fläche aufgrund der bestehenden deklaratorischen Ortssatzung dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen, so dass Vorhaben den Vorschriften des § 35 BauGB unterliegen. Die Errichtung von Wohnhäusern wäre auf dieser Grundlage nicht bzw. nur über Sonderbestimmungen möglich.

Angestrebt wird aber die dauerhafte Einbeziehung der Fläche in den "im Zusammenhang bebauten Ortsteil", - damit würden für die Zulässigkeit von baulichen Anlagen die Regelungen des § 34 BauGB gelten.

Eine solche geringfügige Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage ist städtebaulich vertretbar, da der angrenzende Bereich bereits durch Wohnbebauung geprägt ist.

Bekanntmachung:

Der Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungsssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Hartweg“, Ortsteil Drewer der Stadt Rüthen wird in Anlehnung an § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

- - -

Die Ergänzungssatzung für den Bereich „Hartweg“, Ortsteil Drewer wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB aufgestellt.

Im vereinfachten Verfahren kann von der erforderlichen frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden und gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der unmittelbaren Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs.2 BauGB erfolgen. Die von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange können ebenso direkt gemäß § 4  Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

Von dieser in § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB eröffneten Möglichkeit wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht. Es wurden allerdings mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange im Vorfeld Gespräche über Inhalte und Konsequenzen dieser Satzung geführt.

Neben dem Wegfall des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens bedeutet dies, dass im vorliegenden vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Die Überwachung evtl. Umweltauswirkungen (§ 4c BauGB - Monitoring) wird nicht angewendet.

b)      Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)

Mit dem Einleitungsbeschluss vom 18.06.2024 wurde unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB beschlossen, die betroffene Öffentlichkeit in Form einer Offenlegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Bekanntmachung:

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich „Hartweg“, Ortsteil Drewer der Stadt Rüthen (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) mit Begründung und dem zugehörigen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, einem Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung sowie einer Eingriffsbewertung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 02.04.2026 bis 08.05.2026 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung, Hochstraße 14, Büro EG 018, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02952/818-181) oder Anmeldung per E-Mail (n.kaspari@ruethen.de) einen Termin zur Erörterung der Planentwürfe zu vereinbaren.

Stellungnahmen zu dem Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Hartweg“, Ortsteil Drewer können während der Veröffentlichungsfrist, gerichtet an den Bürgermeister der Stadt Rüthen, Hochstraße 14, 59602 Rüthen, vorgebracht bzw. abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Rüthen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich zur Offenlegung.

Rüthen, 26.03.2026

              gez  - Weiken -

              Bürgermeister

Kontakt

Frau Nadine Kaspari
Telefon: 02952/818-181
E-Mail: n.kaspari@ruethen.de

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