Flächennutzungsplan Stadt Rüthen Beschluss

43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.07.2026 bis 22.01.2027
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen

43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen

Schlussbekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),

i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994 S.666),

- es gelten die z. Z. gültigen Fassungen -

Die Stadtvertretung Rüthen hat in ihrer Sitzung am 26.03.2026 die Änderung Nr. 43 („Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Siemecke“) des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen einschl. der Begründung von Februar 2026 mit Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (alle 02/26) beschlossen.
 
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen hat auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zum Inhalt. Damit soll der Nutzung regenerativer Energien im Stadtgebiet Rüthen auf geeigneten Flächen Vorschub geleistet werden.

Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan KN Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Siemecke“ aufgestellt.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rüthen umfasst in der Gemarkung  Kneblinghausen, Flur 11 die Flurstücke 1 (tlw.),  2, 3, 199 und 206 (tlw.).

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Verfügung vom 21.04.2026, Az.: 35.02.75.01-012 die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.

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Mit der Veröffentlichung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird diese wirksam.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen mit Begründung (einschließlich Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung) und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bauleitplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird ab sofort bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Ebenso sind die Unterlagen gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ab sofort über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Die entsprechende URL lautet: https://beteiligung.nrw.de/portal/ruethen/beteiligung/themen?format=Bauleitplan

Eine Verlinkung dorthin findet sich auch auf der Homepage der Stadt Rüthen unter https://www.ruethen.de/leben-in-ruethen/bauen-wohnen/bauleitplanung .

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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches nur in den unter § 214 Abs. 1, 2 und 3 BauGB genannten Fällen beachtlich ist.

Von diesen werden wiederum die meisten Mängeltatbestände unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Erscheinungsdatum der hier vorliegenden Bekanntmachung gegenüber der Stadt Rüthen schriftlich und unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen oder anderer Vorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung nach Ablauf von 6 Monaten seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  1. die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  1. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

59602 Rüthen, 29.04.2026

gez. Weiken

            Bürgermeister

Kontakt

Herr Joachim Heidrich
Telefon: 02952 818-146
E-Mail: j.heidrich@ruethen.de

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