Bebauungsplan Stadt Rüthen Beschluss

KN Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlagen In der Siemecke“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.07.2026 bis 22.01.2027
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen

Bebauungsplan KN Nr. 1 der Stadt Rüthen „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Siemecke“

Schlussbekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),

i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV NRW 1994 S.666),

- es gelten die z. Z. gültigen Fassungen -

Die Stadtvertretung Rüthen hat in ihrer Sitzung am 26.03.2026 den Bebauungsplan KN Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Siemecke“ der Stadt Rüthen als Satzung beschlossen und diesem die Begründung von Februar 2026 mit Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (alle 02/26) beigefügt.

Ziel des Bebauungsplanes KN Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Siemecke“ der Stadt Rüthen ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen. Damit soll der Nutzung regenerativer Energien im Stadtgebiet Rüthen auf geeigneten Flächen Vorschub geleistet werden.

Mit dem gleichen Planungsziel wurde vorab im Parallelverfahren die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen umgesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Übersichtskarte ersichtlich:

- siehe pdf unter Bekanntmachung -

Bestandteil des Bebauungsplanes sind zudem externe Ausgleichsflächen, welche sich auf Grundstücken des Projektierers befinden.

  • Maßnahmenfläche 1 Gemarkung Kneblinghausen, Flur 12, Flurstück 9 (davon ca. 1 ha)
  • Maßnahmenfläche 2 Gemarkung Kneblinghausen, Flur 9, Flurstück 4 (davon ca. 1,2 ha)

Parallel zum Bebauungsplan wurde die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, welche die Bezirksregierung Arnsberg mit Verfügung vom 21.04.2026 (Az.: 35.02.75.01-012) genehmigt hat und die vorab in diesem Amtsblatt veröffentlicht wird. Der Bebauungsplan KN Nr. 1 ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

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Mit der Veröffentlichung des von der Gemeinde gefassten Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan KN Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Siemecke“ der Stadt Rüthen wirksam.

Der Bebauungsplan KN Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Siemecke“ der Stadt Rüthen wird mit Begründung von Februar 2022 mit den Anlagen Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (alle 02_26) sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bauleitplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab sofort bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Ebenso sind die Unterlagen gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ab sofort über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Die entsprechende URL lautet: https://beteiligung.nrw.de/portal/ruethen/beteiligung/themen?format=Bauleitplan

Eine Verlinkung dorthin findet sich auch auf der Homepage der Stadt Rüthen unter https://www.ruethen.de/leben-in-ruethen/bauen-wohnen/bauleitplanung .

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Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die Leistung dieser Entschädigung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Rüthen zu beantragen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die planungsbedingten Vermögensnachteile eingetreten sind, geltend gemacht wird.

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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches nur in den unter § 214 Abs. 1, 2 und 3 BauGB genannten Fällen beachtlich ist.

Von diesen werden wiederum die meisten Mängeltatbestände unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Erscheinungsdatum der hier vorliegenden Bekanntmachung gegenüber der Stadt Rüthen schriftlich und unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen oder anderer Vorschriften beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes nach Ablauf von 6 Monaten seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  1. der Bebauungsplan KN Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Siemecke“ der Stadt Rüthen ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  1. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

59602 Rüthen, 29.04.2026

gez. Weiken

            Bürgermeister

Kontakt

Herr Joachim Heidrich
Telefon: 02952 818-146
E-Mail: j.heidrich@ruethen.de

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