Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Schwerte Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 163 "Gewerbegebiet Nattland", 1. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.03.2023 bis 24.03.2023
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Übersicht der 1. Änderung

Das Gewerbegebiet „Nattland“ in Schwerte-Westhofen ist für die Stadt Schwerte ein bedeutsamer Gewerbestandort. In dem ca. 8,1 ha Nettobaufläche umfassenden Gewerbegebiet haben kleine und mittelständische Unternehmen ihren Firmensitz, hierunter auch mehrere Betriebe des produzierenden Gewerbes (z. B. Maschinenbau, Blechverarbeitung, Zerspanungs-, Dreh- und Frästechnik).

Die Erschließung des Gewerbegebiets erfolgte in 2003 auf der Grundlage des seit dem 01.08.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.163 „Gewerbegebiet Nattland“.

Weitere 1,5 ha Nettobaufläche wurden darüber hinaus durch die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 184 „Erweiterung Gewerbegebiet Nattland“ im Jahr 2018 planerisch gesichert. In diesem Bereich des Gewerbegebiets befindet sich u. a. die Betriebskindertagesstätte Kinderhaus Rasselbande.

Mit Antrag vom 26.07.2022 beabsichtigt ein ansässiges Unternehmen (Schrezenmaier Kältetechnik; Adolph-Kolping-Straße 21) die Erweiterung der Lagerhalle des Betriebsgebäudes in südliche Richtung um ca. 550 m².

Die im B-Plan Nr. 163 festgesetzte südliche Baugrenze wurde seinerzeit mit einem Abstand von ca. 5 m zu den Grenzen des Plangebietes festgesetzt. Für die Erweiterung der gewerblichen Nutzflächen wurde der B-Plan Nr. 184 „Erweiterung Nattland“, in dem die Baugrenzen zum Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 163 ohne Abstand festgesetzt sind, aufgestellt. Dadurch entsteht zwischen den beiden Plangebieten ein nicht überbaubarer Streifen, der der geplanten Betriebserweiterung entgegensteht und eine Änderung des Bebauungsplans erfordert.

Für die bereits vorhandene Terrassenüberdachung und den Wintergarten des betriebszugehörigen Wohnhauses wird die Baugrenze im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans ebenfalls angepasst. Darüber hinaus ist geplant, auf der südlich des Plangebietes angrenzenden Fläche ein Beratungszentrum für trauernde Kinder, Jugendliche und Familien zu errichten (www.leuchtturmschwerte.de). Östlich der bereits bestehenden Kindertagesstätte soll damit ein weiteres Gebäude für soziale Zwecke entstehen, das gemäß maßgeblichen B-Plan Nr. 184 „Erweiterung Gewerbegebiet Nattland“ planungsrechtlich außnahmsweise zulässig ist und somit an geplanter Stelle grundsätzlich möglich ist.

Kontaktperson

Frau Corinna Breker
Telefon: 638
E-Mail: corinna.breker@stadt-schwerte.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Beteiligung NRW), gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Schwerte.

zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.