Bebauungsplan Stadt Siegen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 436 "Erweiterung Bürbacher Giersberg"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.06.2025 bis 11.07.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Luftbild mit Geltungsbereich

Der Rat der Universitätsstadt Siegen hat am 18. Dezember 2024 den Konzeptionsbeschuss zum Bebauungsplan Nr. 436 "Erweiterung Bürbacher Giersberg" im Stadtteil Bürbach gefasst und die Verwaltung beauftragt die formelle Aufstellung des Bebauungsplanes vorzubereiten. Wesentliches Ziel ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnbauland.

Das Plangebiet liegt auf dem Bürbacher Giersberg östlich der Giersbergstraße und südlich der Oberen Dorfstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ganz oder teilweise (tlw.) die folgenden Flurstücke der Gemarkung Bürbach, Flur 1, Nummern 75 (tlw.), 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 374, 375, 376, 377, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 450, 451, 452, 453, 454, 455 (tlw.), 527 (tlw.), 530, 535, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 694, 695, 724, 741, 742, 743, 745, 747 und 758 sowie das Flurstück der Gemarkung Bürbach Flur 6, Nr. 444 (tlw.). Der Geltungsbereich weist eine Fläche von zirka 3,53 Hektar (ha) auf.

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichnet.

Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Die Unterlagen werden in der Zeit vom

16. Juni bis 11. Juli 2025

zur Ansicht bzw. zum Download bereitgestellt.

Des Weiteren werden die Unterlagen im

Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen,

Arbeitsgruppe Stadtplanung, 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120a,

innerhalb der vorgenannten Frist während folgender Öffnungszeiten zur Einsicht bereitgestellt:

                               Montag, Mittwoch und Freitag:  08.00 bis 12.00 Uhr und
                               Dienstag und Donnerstag:           08.00 bis 16.00 Uhr.

Einsichtsnahmen außerhalb der oben genannten Zeiten können telefonisch unter 0271 404-3285, Frau Herweg, angefragt werden.

Stellungnahmen sollen vornehmlich auf elektronischem Wege

Es können aber auch Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden,

  • postalisch an: Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/5-2 Stadtplanung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen oder
  • persönlich (zum Beispiel durch Abgabe in einem der städtischen Rathäuser; als Einwurf in die Briefkästen der Stadtverwaltung oder zur Niederschrift im Rathaus Geisweid).

Siegen, 6. Juni 2025

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez.

Henrik Schumann

Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Siegen

Arbeitsgruppe 4/5-2 - Stadtplanung

Frau Sandra Herweg
Telefon: +492714043285
 

Datenschutzerklärung

Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB
∙ Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten ∙

Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - erhoben und verarbeitet. 

Nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13 DSGVO) gebe ich Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0, Telefax: (0271) 21684, E-Mail: info@siegen.de

ausführende Stelle:
Geschäftsbereich 4, Abteilung 4/5 Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften
Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Siegen, Herr Michael Haas, Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen-stadt.de

3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. 

4. Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

5. Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

6. Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weitergegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

7. Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). 
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). 
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). 
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38424-0, Telefax: (0211) 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Hinweis

Im Übrigen wird auf die Erklärung zum Datenschutz dieses Portales verwiesen.

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