Flächennutzungsplan Stadt Siegen Öffentliche Auslegung

111. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.11.2025 bis 02.12.2025
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Übersichtsgrafik

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Siegen hat am 08.10.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 111. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Anlass und Erfordernis der Flächennutzungsplanänderung

Der Rat der Stadt Siegen hat am 04.07.2018 das Wohnbaulandkonzept 2018 beschlossen und dabei festgelegt, dass die Flächen nach der vorgeschlagenen Priorisierung in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit entwickelt werden sollen. Gleichzeitig werden Flächen aufgezeigt, die für Baugebietsentwicklungen nicht empfehlenswert sind.

Die Lage der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan (FNP) entspricht nicht immer der städtebaulichen Zielsetzung aus dem Wohnbaulandkonzept 2018 und seit dem Ratsbeschluss haben sich zudem neue Optionen ergeben, die Wohnbauflächenentwicklungen an alternativen Standorten ermöglichen. Demzufolge müssen neue Flächen im FNP als Wohn- oder Mischbauflächen ausgewiesen und vorhandene Wohnbauflächen in Freiraumnutzungsarten umgeplant werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Siegen stellt mehr Wohnbauflächen dar, als der durch die Bezirksregierung Arnsberg ermittelte Bedarf abbildet. Aus diesem Grund sollen in der Gesamtbilanz der 111. FNP-Änderung ein Überhang von Wohnbaulandreserven von ca. 16 ha abgebaut und die Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht ausgerichtet werden.

Die Änderungsbereiche teilen sich in mehrere Teilflächen auf und erstrecken sich auf die Gemarkungen Birlenbach, Bürbach, Eiserfeld, Langenholdinghausen, Gosenbach, Niederschelden und Siegen. Die Änderungsbereiche sind in der Übersichtsgrafik verortet.

Gemarkung Birlenbach / Bereich I:

Im Bereich I liegt die Änderungsfläche 111.N6 und umfasst den ehemaligen Sportplatz, der über die Straße Am Lehnhof erschlossen wird. Zudem sind Flächen südwestlich der Straße Am Lenhof betroffen.

Gemarkung Bürbach/ Bereich II:

Im Bereich II liegen die Änderungsflächen 111.R1, 111.R2, 111.N2 und 111.A2. Betroffen sind die Flächen nördlich und südlich der Leineweberstraße zwischen dem Vollsortimenter und dem Baugebiet. Zudem sind Flächen nordöstlich und südwestlich des vorhandenen Baugebietes berührt.

Gemarkung Eiserfeld/ Bereich III:

Im Bereich III liegt die Änderungsfläche 111.N3 und umfasst die Flächen nördlich der Freiengründer Straße (L 531) im Bereich des Endes der Ortsdurchfahrt und darüber hinaus.

Gemarkung Eiserfeld/ Bereich IV:

Im Bereich IV liegt die Änderungsfläche 111.N5 und umfasst bebaute Flächen südlich der Siegtalstraße zwischen Kreuzung Reinhold-Forster-Weg und Hausnummer 47.

Gemarkung Eiserfeld/ Bereich V:

Im Bereich V liegt die Änderungsfläche 111.R3 und umfasst Flächen östlich der vorhandenen Bebauung entlang der Gartenstraße (Höhe Hausnummer 8) bis zur Straße Am Hengsberg oberhalb der Schule.

Gemarkung Gosenbach/ Bereich VI:

Im Bereich VI liegen die Änderungsflächen 111.R5 und 111.R6. Die Fläche 111.R5 liegt östlich der vorhandenen Bebauung der Straße Am Stein zwischen den Hausnummern 22 und 46 sowie südlich der vorhandenen Bebauung der Straße Auf der Alm. Die Fläche 111.R6 liegt nördlich des Gosenbacher Parkplatz.

Gemarkung Langenholdinghausen/ Bereich VII:

Im Bereich VII liegt die Änderungsfläche 111.R4. Betroffen sind Flächen westlich entlang der Straße Am Altenberg zwischen Friedhof und Hausnummer 14.

Gemarkung Niederschelden/ Bereich VIII:

Im Bereich VIII liegt die Änderungsfläche 111.R7. Betroffen sind Flächen oberhalb der vorhandenen Bebauung der Straßen Schürfweg und Hohlsteinstraße.

Gemarkung Niederschelden/ Bereich IX:

Im Bereich IX liegt die Änderungsfläche 111.R4. Betroffen sind Flächen der Sandhalde und westlich der Maccostraße zwischen Friedhof und Kreuzung Charlottenhütte.

Gemarkung Siegen/ Bereich X:

Im Bereich X liegen die Änderungsflächen 111.R8, 111.N1, 111.A1 und 111.A3. Betroffen sind Flächen, die oberhalb der Wellersbergstraße westlich und östlich im Bereich der sogenannten Panzerstraße und im Charlottental (111.R8) liegen.

Zum Entwurf der FNP-Änderung liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

I. Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag der Stufe 1

  1. Umweltbericht mit Umweltprüfung, u.a. mit folgenden Inhalten:
    • Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und der Art der Berücksichtigung dieser Ziele.
    • Bestandsaufnahme und Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (u.a. Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter; Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; Art und Menge der erzeugten Abfälle).
    • Maßnahmen zur Vermeidung und Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen.
    • Anderweitige Planungsmöglichkeiten und Nichtdurchführung der Planung.
    • Weitere Auswirkungen des geplanten Vorhabens (u.a. Hochwasser und Starkregen, Brandfall, Störfallbetriebe).
  2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Stufe 1, u.a. mit folgenden Inhalten:
    • Erfassung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet.
    • Ermittlung der Wirkfaktoren.
    • Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums (u.a. Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten, Konfliktanalyse und Maßnahmen, Ergebnis Stufe I)

II. Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

  1. Landesplanerische Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (23.08.2023)
    • Schutz von Freiraum und Landschaft (111.N2)
    • Schutz von Klima- und Bodenfunktionen (111.N6 und 111.7)
    • Schutz von Kulturlandschaft und Denkmälern (111.N1, 111.N2, 111.N3, 111.N4, 111.N5, 111.N6)
    • Infrastruktur- und Bedarfsprüfung (111.N7)
    • Unvereinbare Nutzungen (111.N4)
    • Hochwasserschutz: Hinweis auf den seit 01.09.2021 geltenden Bundesraumordnungs-plan Hochwasserschutz.
  2. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie: Hinweise zu den bergbaulichen Verhältnissen der betroffenen Flächen (02.10.2024).
  3. Industrie- und Handelskammer: Inhaltliche Bedenken zur Umplanung von gewerblichen Bauflächen in Wohn- oder Mischbauflächen (08.10.2024).
  4. Kreis Siegen-Wittgenstein: Hinweise zum Landschaftsplan Siegen, zum Boden- und Artenschutz sowie zur Umweltprüfung (08.10.2024)
    • Anlage vom Beirat der Unteren Naturschutzbehörde: Inhaltliche Bedenken an der Artenschutz- und Umweltprüfung (08.10.2024).
  5. Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein: Hinweis auf Kompensation bei Inanspruchnahme von Wald (18.9.2024).
  6. NABU Siegen-Wittgenstein e.V.: Inhaltliche Bedenken an der Artenschutz- und Umweltprüfung (08.10.2024).
  7. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Referat 14 Städtebau und Landschaftskultur: Hinweise auf mögliche Konflikte mit dem landschaftskulturellen Erbe, sowie der städtebaulichen Denkmalpflege (29.11.2023 und 14.12.2024).
  8. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen – Außenstelle Olpe:
    • Hinweise zum generellen Umgang bei Funden von Bodendenkmälern (30.11.2023).
    • Hinweise zu einem vermuteten Bodendenkmal innerhalb der Fläche 111.N2b und dem Umgang damit (22.08.2025).
  9. Landwirtschaftskammer NRW: Inhaltliche Bedenken zur Umplanung von Flächen für die Landwirtschaft in Siedlungsflächen (07.10.2024).
  10. Wasserverband Siegen-Wittgenstein: Hinweis auf die Trinkwassertransportleitung 32 DN 350 GG (10.09.2024).
  11. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen: Hinweise zur Erschließung der Bauflächen innerhalb der Ortsdurchfahrten und nicht über weitere Zufahrten an der freien Strecke, bzw. Hinweis auf abgestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Teilfläche 111.N2 (13.11.2024).
  12. Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
    • Frage zur Betroffenheit eines geschützten Landschaftsbestandteils in Eiserfeld (111.R3, 04.09.2024),
    • Hinweis auf den schlechten Zustand der Straßen und etwaige Probleme bei der Erschließung weiterer Flächen (111.R3, 16.09.2024),
    • Einwand gegen die Umplanung von Wohnbauflächen in Waldfläche in Niederschelden (111.R7, 30.09.2024),
    • Forderung, die Rücknahme von Wohnbauflächen in Gosenbach um eine landwirtschaftlich genutzte Hofstelle zu erweitern (111.R5) sowie der Kritik, an einer städtebaulichen Entwicklung der bestehenden Wohnbaufläche seitens der Stadt festzuhalten (08.10.2024).

Der Entwurf der 111. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, Umweltbericht, der Artenschutzprüfung Stufe 1 und den nach Einschätzung der Stadt Siegen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, kann vom

03.11.2025 bis 02.12.2025

unter folgenden Links eingesehen werden:

Portal Stadt Siegen:                 https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen
Direktlink zur Änderung:         https://beteiligung.nrw.de/k/1017884

Darüber hinaus werden die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich zur Einsicht im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen, im 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120a, zu den folgenden Öffnungszeiten leicht zugänglich ausgelegt:

Montag, Mittwoch und Freitag:         08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:                    08.00 bis 16.00 Uhr.

Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das oben genannte Beteiligungsportal des Landes NRW oder per E-Mail an stadtentwicklung@siegen.de eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, z. B. postalisch an „Stadt Siegen, AG Stadtentwicklung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen“ gesendet oder persönlich an der Pforte abgegeben werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den dort genannten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde, aber hätte geltend gemacht werden können.

Erklärung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht

Ich bestätige hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) dass der Wortlaut/ Entwurf der Änderung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Siegen vom 10.08.2025 übereinstimmt, dieser Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO beachtet worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates der Stadt Siegen vom 08.10.2025 zur öffentlichen Auslegung sowie der Angaben hierzu und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Nordrhein‐Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens‐ oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne und deren Aufhebung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden; es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sowie deren Aufstellung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form‐ und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Siegen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Siegen, 27.10.2025

gez. Steffen Mues
Bürgermeister

Die Bekanntmachung kann darüber hinaus im Internet unter www.siegen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Kontakt

Stadt Siegen

Arbeitsgruppe Stadtentwicklung

Herr Meier
Telefon: +492714043283
E-Mail: stadtentwicklung@siegen.de

Datenschutzerklärung

Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB
∙ Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten ∙

Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - erhoben und verarbeitet. 

Nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13 DSGVO) gebe ich Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen
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Geschäftsbereich 4, Abteilung 4/5 Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften
Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Siegen, Herr Michael Haas, Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen.de

3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. 

4. Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

5. Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

6. Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weitergegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

7. Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). 
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). 
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). 
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38424-0, Telefax: (0211) 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Hinweis

Im Übrigen wird auf die Erklärung zum Datenschutz dieses Portales verwiesen.

Gegenstände

Übersicht
  • Änderungsbereiche (Format A3)
  • Änderungsbereiche (Format A4)
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzprüfung Stufe 1
  • Umweltrelevante Stellungnahmen
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