Bebauungsplan Stadt Siegen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 406 „Gewerbegebiet Martinshardt II“ und 95. FNP-Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.10.2025 bis 28.11.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Entwurf B-Plan 406 MH II

Ziel des Bebauungsplanes

Bebauungsplan Nr. 406 "Gewerbegebiet Martinshardt II" und 95. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Rat der Universitätsstadt Siegen hat am 08.10.2025 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung gem. des Entwurfs Bebauungsplan Nr. 406 "Gewerbegebiet Martinshardt II" und der 95. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP-Änderung) mit den dazugehörigen Begründungen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung von Gewerbeflächen und damit der Abbau des Gewerbeflächendefizits der Stadt Siegen. Um den Bebauungsplan aus dem Flächen­nutzungsplan entwickeln zu können, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Zum Entwurf des Bebauungsplans und zur FNP-Änderung liegen folgende Arten von umweltbezogenen Informationen vor:

I. Begründungen mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

  1. Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung mit Umweltprüfung, u.a. mit folgenden Inhalten:
    • Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und der Art der Berücksichtigung dieser Ziele
    • Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme und Bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich der relevanten Umweltauswirkungen und Schutzgüter (u.a. Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern); Art und Menge der erzeugten Abfälle,
    • Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
    • Anderweitige Planungsmöglichkeiten und Null-Variante
    • Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen, Kumulierung benachbarter Plangebiete, Auswirkungen auf Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche
    • Weitere Auswirkungen des geplanten Vorhabens (u.a. Hochwasser und Starkregen, Brandfall, Störfallbetriebe).
    • Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
    • Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
    • Allgemein verständliche Zusammenfassung
  1. Artenschutzrechtlicher Fachbeiträge zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung, u.a. mit folgenden Inhalten:
    • Bestandserfassung der Lebensraumtypen und Auswertung verfügbarer Daten über die Verbreitung artenschutzrechtlich relevanter Arten sowie Durchführung faunistischer Untersuchungen im Hinblick auf Reptilien
    • Ermittlung der Wirkfaktoren des Vorhabens
    • Konfliktanalyse mit Betrachtung der Wirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten
    • Prüfung der Verbotstatbestände und Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen

3.           Artenschutzrechtliche Bewertung der Eingriffe in den Lebensraum der Bechsteinfledermaus (CEF- Maß                    nahmen 2020)

    • Habitatveränderungen im Plangebiet;
    • Auswirkungen der Habitatveränderungen auf die Eignung als Lebensraum der Bechsteinfledermaus;
    • Ersatzmaßnahmen.

4.         Schallgutachten:

    • Ermittlung der Geräuschimmissionsvorbelastung;
    • Bestimmung der Planwerte und Ermittlung der Emissionskontingente;
    • Beispielhafte Immissionsprognose;
    • Empfehlungen für Schallschutzmaßnahmen.

5.           Starkregenkonzept:

    • Ist- und Prognosezustand, Analyse der Niederschlagsdaten;
    • Überflutungsnachweis.

6.         Entwässerungsgutachten:

    • Analyse des Plangebiets, Geplante Entwässerung, Hochwasserabfluss;
    • Regenrückhaltung, Minnerbachverlegung, Hochwasserschutz Leimbachtal;
    • Hydraulische Berechnung und Nachweisführungen.

7.          Landschaftsbildgutachten:

    • Beschreibung der Bestandssituation und der Folgen für das Landschaftsbild;
    • Darstellung des Eingriffs und Eingriffsbeurteilung.

8.           Bergbaugutachten – der durchgeführten bergbaulichen Erkundungsmaßnahmen:

    • Allgemeine Geologie, Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme, Beurteilung der bergbaulichen Situation im Plangebiet;
    • Erkundungskonzept und Ergebnisse der ausgeführten Erkundungsmaßnahmen.
    • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Barbara Rohstoffbetriebe GmbH: Hinweise zu Bergwerksfeldern
  2. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6: bergbauliche Situation im und um das Plangebiet
  3. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 3: Landesplanerische Stellungnahme: Funktion des Minnerbach als Aue, naturnahe Gestaltung der gewässerbegleitenden Freiflächen historische Kulturlandschaften, Hinweise zum generellen Umgang bei Funden von Bodendenkmäler,
  4. Kreis Siegen-Wittgenstein: Hinweise zur Grundwasserneubildungsrate, Oberirdischen Gewässern, Hochwasserabfluss, Niederschlagsentwässerung, Bodenfunktionen, Landschaftsbild, Bechsteinfledermaus, Erdkröte, Waldameise, Fassaden- und Dachbegrünung, Landschaftsschutzgebiet, Immissionsschutz Hinweise zum Umgang mit Abwasser und Niederschlagswasser, Anmerkungen zu Abfall- und Bodenschutz sowie Immissionsschutz
  5. Kreisverwaltung Altenkirchen: Prädikatswanderweg Natursteig Sieg Kulturlandschaftliche Fachbeitrag, Kulturlandschaft, Bergbau, Montanlandschaft,
  6. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen: Hinweise zur Erschließung
  7. Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Hinweise zu Fichtenbestände, Eichenbeständen, Bechsteinfledermaus, Rückhaltebecken im Minnerbachtal
  8. Landesgemeinschaft Naturschutz (LNU) NRW e.V.: Bechsteinfledermaus, Waldbestand
  9. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Referat 14 Städtebau und Landschaftskultur, Münster: Kulturlandschaftliche Fachbeitrag, Kulturlandschaft, Bergbau, Montanlandschaft,
  10. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen – Außenstelle Olpe: historische Kulturlandschaften, Hinweise zum generellen Umgang bei Funden von Bodendenkmäler,
  11. Landwirtschaftskammer NRW: Kompensationsmaßnahmen im Wald
  12. Naturschutzbund (NABU) Siegen-Wittgenstein e.V.: Anmerkungen und Zustimmung zum Umfang der Umweltuntersuchungen, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, Bechsteinfledermauskolonien: Erhalt der Eichenwald-Jagdhabitaten und Schutz vor Lichtemissionen, Ameisenhaufen der roten Waldameise, Amphibien, Extensive Begrünung der Flachdächer, Streuobstbestände, Kleingewässer, Forderung nach Untersuchung Schwarzspecht, Kleinspecht, Waldkauz, Waldlaubsänger

Alle relevanten Unterlagen, insbesondere die Entwürfe des Bebauungsplans und der FNP-Änderung mit den zugehörigen Begründungen, werden in der Zeit vom

20. Oktober bis 28. November 2025

online über das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ unter folgendem Link eingestellt:  https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen (à B-Plan Nr. 406 Gewerbegebiet Martinshardt II)

Des Weiteren werden alle relevanten Unterlagen bei der Stadt Siegen im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7 in 57078 Siegen, im 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120 a innerhalb der o.g. Frist während folgender Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das oben genannte Beteiligungsportal des Landes NRW oder per E-Mail an stadtplanung@siegen.de eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, z. B. postalisch an „Stadt Siegen, AG Stadtplanung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen“ gesendet oder persönlich an der Pforte abgegeben werden.

Hinweise:

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den dort genannten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Hinblick auf die 95. Flächennutzungsplanänderung ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren im Sinne von § 7 Absatz 2 UmwRG wegen § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht fristgerecht geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Erklärung gemäß § 2 Absatz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht

Ich bestätige hiermit gemäß § 2 Absatz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO), dass der Wortlaut / Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 406 und die 95. Änderung des FNPs mit dem Beschluss des Rates der Stadt Siegen vom 08.10.2025 übereinstimmt, dieser Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Absatz 1 und 2 der BekanntmVO beachtet worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates der Stadt Siegen vom 08.10.2025 zur Aufstellung/Einleitung des Bebauungsplans Nr. 406 und der 95. FNP-Änderung und die öffentliche Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Nordrhein‐Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens‐ oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne und deren Aufhebung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden; es sei denn,

a)  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)  die Flächennutzungsplanänderungen oder die Bebauungspläne sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)  der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)  der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Siegen vorher gerügt und dabei die verletzende Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Kontakt

P. Stahl

Stadt Siegen / AG Stadtplanung

0271-404-3397

Datenschutzerklärung

UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitgen Beteiligung - erhoben und verarbeitet.

Nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13 DSGVO) gebe ich Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen  
Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen Telefon: (0271) 404-0, Telefax: (0271) 21684, E-Mail: info@siegen.de

Ausführende Stelle:

Geschäftsbereich 4, Abteilung 4/5   Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Siegen, Herr Michael Haas , Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen.de

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weitergegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: (0211) 38424-0, Telefax: (0211) 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang