Bebauungsplan Stadt Siegen Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 460 "Neubau Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.05.2026 bis 19.06.2026
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Ansicht Neubau Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein (Quelle: KZA.plant GmbH)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 460
„Neubau Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein"

- Öffentliche Auslegung -

Der Rat der Stadt Siegen hat am 29.04.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 460 "Neubau Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein" samt Begründung und den dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Vorrangiges Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht nach § 30 BauGB für den Neubau der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein. Der ca. 1,16 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Gemarkung Geisweid, Flur 16 und umfasst die Flurstücke Nr. 76, 78, 79, 80, 251, 273, 274, 292 (tlw), 340, 391, 393, 394, 395, 397, 398, 399, 400, 411, 412, 415, 416, 417, 476, 477 und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Osten von der „Geisweider Straße“ (Landesstraße L 908),
  • im Süden durch das Gewässer „Sohlbach“ und Grundstücke westlich der „Geisweider Straße“,
  • im Westen durch die Königstraße und angrenzende Wohngebäude.

Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird bei diesem B‑Plan der Innenentwicklung von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Abweichungen im Flächennutzungsplan werden im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 460 "Neubau Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein", der dazugehörige Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans und die Begründung samt Anlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

11.05.2026 - 19.06.2026

im Internet über dieses Beteiligungsportal https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen ( B-Plan Nr. 460 Neubau Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein).

Des Weiteren werden alle relevanten Unterlagen bei der Stadt Siegen im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7 in 57078 Siegen, im 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120 a innerhalb der o.g. Frist während folgender Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch und Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:        8:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Einsichtsnahmen außerhalb der oben genannten Zeiten können telefonisch unter 0271 404-3397, Herr Stahl, angefragt werden.

Stellungnahmen sollen vornehmlich auf elektronischem Wege (gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB)

Es können aber auch Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden,

  • postalisch an: Stadt Siegen, AG Stadtplanung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen oder
  • persönlich (zum Beispiel durch Abgabe in einem der städtischen Rathäuser, als Einwurf in die Briefkästen der Stadtverwaltung oder zur Niederschrift im Rathaus Geisweid). 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Erklärung gemäß § 2 Absatz 3 Bekanntmachungsverordnung

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung wurde durch den Rat der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 29. April 2026 gefasst. Ich bestätige hiermit gemäß § 2 Absatz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung), dass der Wortlaut der Satzung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Siegen übereinstimmt, dieser Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist und, dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Absatz 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 460 "Neubau Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein" wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestim­mungen und Flächennutzungspläne und deren Aufhebung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden; es sei denn,

a)  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)  die Flächennutzungsplanänderungen oder die Bebauungspläne sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)   der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)  der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Siegen vorher gerügt und dabei die verletzende Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Siegen, 06.05.2026

gez. Tristan Vitt

Bürgermeister

Die Bekanntmachung kann darüber hinaus im Internet unter www.siegen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Kontakt

P. Stahl

Stadt Siegen / AG Stadtplanung

Lindenplatz 7, 57074 Siegen

0271-404-3397

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Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitgen Beteiligung - erhoben und verarbeitet.

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Stadt Siegen, Herr Michael Haas , Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen.de

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

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Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

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Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weitergegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

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