Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath – Im Schinner – in Simmerath-Lammersdorf
Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat nach erfolgter frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in seiner Sitzung am 27.11.2025 den Beschluss über die Veröffentlichung des Entwurfes der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath – Im Schinner – gemäß §§ 3 und 4 je Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Der Planungsausschuss beschließt, festzustellen, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 218 und zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebracht wurden. Zu den vorgebrachten Anregungen fasst der Planungsausschuss die in der Anlage wiedergegebenen Einzelbeschlüsse.
2. Der Planungsausschuss beschließt weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 218 - Im Schinner – sowie zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen und eine erneute landesplanerische Anfrage zu stellen.
Anlass zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath Im Schinner war eine Machbarkeitsstudie, wobei alle im Flächennutzungsplan vorhandenen Potentialflächen für eine künftige Wohnnutzung untersucht worden sind. Diese wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen abgestimmt. Weiterhin ist für jede Potentialfläche eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP) der Stufe 1 durchgeführt worden, wobei als Ergebnis alle Potentialflächen umsetzbar sind.
Das Plangebiet der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath – Im Schinner – liegt am südlichen Rand des Ortsteiles Lammersdorf südlich der Sonntagsstraße. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 3,4 ha. Es erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung und liegt ca. 80 m parallel zur Sonntagsstraße. Während das Plangebiet Richtung Norden an bebaute Grundstücke grenzt, die von der Sonntagsstraße erschlossen werden, wird es im Süden und Südosten von dem Wirtschaftsweg Im Schenner, im Nordosten von dem Wirtschaftsweg Bruchgasse begrenzt.
Die genaue Abgrenzung ist der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, zu entnehmen.
Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath Im Schinner, bestehend aus nachfolgenden Unterlagen:
ist in der Zeit vom
16. Dezember 2025 bis einschließlich 20. Januar 2026
mit einer verlängerten Frist aufgrund der Weihnachtsfeiertage über das Beteiligungsportal.NRW abruf- und einsehbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1020340
Für eine zusätzlich leicht zur Verfügung stehende Zugangsmöglichkeit werden die oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14 in Simmerath) im Zimmer 7, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Dienststunden sind:
vormittags Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr 12:30 Uhr
Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
nachmittags Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW oder schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de zu übermitteln sind. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege z.B. postalisch an
Gemeinde Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Sollte Ihnen weder eine persönliche noch eine digitale Einsichtnahme möglich sein, können Ihnen die öffentlich ausliegenden Verfahrensunterlagen auch in ausgedruckter Form per Post übersandt werden. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung VI unter den vorgenannten Kontaktdaten gebeten.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar.
Tiere, Pflanzen:
Information zu vorhandenen Grün- und Gehölzstrukturen,
Vorkommen geschützter und planungsrelevanter Pflanzen- und Tierarten im Plangebiet und angrenzend,
Habitatstrukturen,
Naturschutzgebiete,
Beschreibung von Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Fläche:
Derzeitige Flächennutzung,
Umfang der Flächeninanspruchnahme,
Versiegelung,
Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen
Boden:
Bodentyp,
Zusammensetzung des vorhandenen Bodens,
Schutzwürdigkeit des Bodens,
Vorbelastung / Altlasten,
Versickerungsfähigkeit,
Versiegelung des Bodens,
Maßnahmen zum Bodenschutz / zum Schutz der Bodenfunktion (Mutterboden)
Wasser:
Oberirdische Gewässer,
Grundwasservorkommen,
Trinkwasserschutzgebiet,
Gefahren durch Starkregen,
Umgang mit Niederschlagswasser,
Schutz des Grundwassers vor schädlichen Stoffeinträgen
Luft und Klima, Luftqualität:
Lokales Klima, Klimatope,
Thermische Ausgleichsfunktion,
Kaltluftentstehungsbereich, Luftaustausch,
Klimatisch wirksame Vegetationsstrukturen
Landschaft, Landschaftsbild:
Lage im Landschaftsschutzgebiet 2.2-5 „Lammersdorf Süd“,
Geschützter Landschaftsbestandteil Hecken und Gehölzbestand im LSG 2.4-32 „Lammersdorf Süd“,
Übergeordnetes Landschaftsbild,
Bedeutung für die Naherholung
Biologische Vielfalt:
Arten und Biotope,
Biotopkatasterflächen,
Lebensraumtypen und Schutzziele
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete:
FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ (DE 5303302)
Menschen und seine Gesundheit, Bevölkerung:
Mögliche Immissionsbelastungen durch Verkehr, Gewerbe, militärischen Flugverkehr und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation,
Naherholung
Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
Geschützte Landschaftsbestandteile,
Kulturlandschaft,
Bau- und Bodendenkmäler
Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der Umweltaspekte:
Allgemeine und spezifische Empfindlichkeit des Wirkungsgefüges,
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern:
Abfall- und Schmutzwasserentsorgung,
Grundsätze der Kreislaufwirtschaft,
Lärm-, Geruchs-, Staub- oder Lichtemissionen,
Recyclingbaustoffe
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz:
Errichtung von Solaranlagen
Landschaftspläne und sonstige Pläne:
Ausgestaltung des Natur- und Landschaftsraums gemäß Landschaftsplan 5 „Simmerath“ (2004),
Entwicklungskarte zum Landschaftsplan 5 „Simmerath“
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen:
Erdbebenzone,
Hochwasser- oder Überschwemmungsrisiko, Starkregen
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
52152 Simmerath, den 12.12.2025
In Vertretung
Frank Prömpeler
Beigeordneter
Ansprechperson: Mandy Krantz
Telefon: 02473/607-145 E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
https://beteiligung.nrw.de/portal/infozentrale/informationen/datenschutz