Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich – Rurberger Straße im Bereich der Grundstücke Gemarkung Kesternich, Flur 10, Flurstücke 188, 39 und Teile aus 210 und 37
Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich – Rurberger Straße – gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath beschließt, die Aufstellung zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich – Rurberger Straße - und fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Planungsausschuss beschließt weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Gleichzeitig hat der Planungsausschuss den Beschluss über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und berührten Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.
Anlass zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich im Bereich des Grundstückes mit der Gemarkung Kesternich, Flur 10, Flurstück 188 ist der Antrag vom 04.03.2024 des Kaufinteressenten zur Bebaubarkeit des Grundstücks.
Das Plangebiet ist in der beigefügten Karte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Der Entwurf zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung in Kesternich – Rurberger Straße – bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen:
ist in der Zeit vom
16. Dezember 2025 bis einschließlich 20. Januar 2026
mit einer verlängerten Frist aufgrund der Weihnachtsfeiertage über das Beteiligungsportal.NRW abruf- und einsehbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1020353
Für eine zusätzlich leicht zur Verfügung stehende Zugangsmöglichkeit werden die oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14 in Simmerath) im Zimmer 7, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Dienststunden sind:
vormittags Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr 12:30 Uhr
Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
nachmittags Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW oder schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de zu übermitteln sind. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege z.B. postalisch an
Gemeinde Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden können bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben. Sollte Ihnen weder eine persönliche noch eine digitale Einsichtnahme möglich sein, können Ihnen die öffentlich ausliegenden Verfahrensunterlagen auch in ausgedruckter Form per Post übersandt werden. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung VI unter den vorgenannten Kontaktdaten gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
52152 Simmerath, 12.12.2025
In Vertretung
gez. Prömpeler
Frank Prömpeler
Beigeordneter
Ansprechperson: Mandy Krantz
Telefon: 02473/607-145 E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
https://beteiligung.nrw.de/portal/infozentrale/informationen/datenschutz