Bebauungsplan Gemeinde Simmerath Öffentliche Auslegung

Aufstellung und Offenlage der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 112B - Erkensruhr - in Simmerath

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 07.05.2026 bis 10.06.2026
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Aufstellungsbeschluss und Offenlage zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112B „Erkensruhr“ im Bereich des Grundstückes Gemarkung Rurberg, Flur 25, Flurstück 215

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2026 den Beschluss über die Aufstellung sowie über die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112B „Erkensruhr“ gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:

„1) Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath beschließt, die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112B – Erkensruhr – und fasst den zugehörigen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2) Der Planungsausschuss beschließt weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Eine I-Geschossigkeit und die Nutzung als Ferien- und Freizeitwohnen werden festgesetzt.“

Anlass der Bebauungsplanänderung ist der Antrag des Grundstückseigentümers zur Errichtung von 4 Ferienhäusern als Tiny-Häuser.

Bei der geplanten Anordnung der Tiny-Häuser benötigt der Bauherr eine Bautiefe von 53 m. Das jetzige Baufenster hat eine Tiefe von 40 m, bei einem Abstand von 4 m zur Verkehrsfläche. Somit ist das Baufenster um mindestens 9 m für die Umsetzung des Bauvorhabens zu erweitern.

Weiterhin ist das Grundstück im gültigen Bebauungsplan als Sondergebiet SO-2 ausgewiesen. Im Sondergebiet SO-2 sind Hotels und Gaststätten, Sanatorien, Erholungsheime, Kurheime, Sportanlagen und sonstige Wohnungen, max. je Wohngebäude eine Wohnung sowie eine Wohnung als Altersruhesitz für Betriebsinhaber der Betriebe der Sondergebiete, zulässig. Somit sind derzeit keine Ferienhäuser zulässig.

Der Gebietscharakter wird im Rahmen der Bebauungsplanänderung nun so angepasst, dass dort Wohn-, Geschäfts-, Büro-, Hotelgebäude, Freizeitwohnungen, Einzelhandels-, Gaststätten-, Handwerks-, Landwirtschaftsbetriebe, sowie Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke zulässig sind. Unter dem Begriff Freizeitwohnungen sind die Ferienwohnungen dann zulässig.

Ebenfalls setzt der gültige Bebauungsplan eine Dachneigung von 25°- 45°fest.

Die geplanten Tiny-Häuser haben eine Dachneigung von weniger als 25°. Entsprechend wurden die Festsetzungen in der Bebauungsplanänderung angepasst.

Das Plangebiet ist in der beigefügten Karte dargestellt.

Der Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112B „Erkensruhr“ bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen:

  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Begründung und textliche Festsetzungen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I (ASP I)

ist in der Zeit vom

7. Mai 2026 bis einschließlich 10. Juni 2026

mit einer verlängerten Frist aufgrund der Feiertage über das Beteiligungsportal.NRW abruf- und einsehbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1020392

Für eine zusätzlich leicht zur Verfügung stehende Zugangsmöglichkeit werden die oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14 in Simmerath) im Zimmer 7, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Dienststunden sind:

vormittags                 Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr 12:30 Uhr

Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

nachmittags              Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

                                    Donnerstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW oder schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de zu übermitteln sind. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege z.B. postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Sollte Ihnen weder eine persönliche noch eine digitale Einsichtnahme möglich sein, können Ihnen die öffentlich ausliegenden Verfahrensunterlagen auch in ausgedruckter Form per Post übersandt werden. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung VI unter den vorgenannten Kontaktdaten gebeten.

Umweltbezogene Informationen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass umweltbezogene Informationen verfügbar sind, die im Rahmen der Planaufstellung erarbeitet wurden. Diese umfassen insbesondere:

Umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht

Schutzgebiete / Natura 2000: Lage unmittelbar nördlich des NSG „Erkensruhrtal mit Nebenbächen und Felsen am Oberseeufer“; angrenzendes FFH‑Gebiet DE‑5404‑302; Beschreibung der angrenzenden Lebensräume; Bewertung der Pufferwirkung und Vorbelastung durch bestehende Bebauung.

Tiere und Pflanzen / Artenschutz: Beschreibung der vorhandenen Lebensräume (Mähwiese, ruderal geprägtes Ufer); Prüfung planungsrelevanter Arten; Wirkfaktoren (Licht, Lärm, Bodenveränderungen); Ergebnis ASP Stufe I: keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG; Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung und Vogelschlag.

Boden / Bodenschutz: Hinweise zu Bodenaufbau und Nutzungsgeschichte; Anforderungen nach DIN 19639, DIN 19731, DIN 18915; Umgang mit Mutterboden nach § 202 BauGB; Hinweise zu Bodenaushub und Vermeidung von Verdichtung.

Wasser / Gewässerschutz / Hochwasser / Starkregen: Festsetzung eines 5 m breiten Gewässerrandstreifens; Verbot von Bebauung, Verdichtung und Ablagerungen; Hinweise zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser; Verbot dauerhafter Drainagen; Hinweise zu thermischen Nutzungen; Starkregengefahrenhinweise; Lage am Gewässer „Erkensruhr“.

Klima / Luft / Immissionen: Hinweise zu möglichen Lärm- und Abgasimmissionen durch militärischen Flugverkehr; geringe klimatische Relevanz aufgrund kleiner Fläche.

Landschaft / Landschaftsbild: Beschreibung der Ortsrandlage; Einbindung in bestehende Bebauung; angrenzende naturnahe Strukturen; Bewertung der landschaftlichen Auswirkungen.

Kultur- und Sachgüter: Hinweise zu Bodendenkmälern; Meldepflicht bei Funden nach §§ 15–16 DSchG NRW.

Wechselwirkungen der Schutzgüter: Bewertung der Wirkpfade zwischen Boden, Wasser, Vegetation und angrenzenden Schutzgebieten; keine erheblichen kumulativen Effekte.

Technische Umweltaspekte: Hinweise zu Leitungsschutzabständen; Erdbebenzone 2 und geologische Untergrundklasse R; Anforderungen nach DIN 4149 und Eurocode 8

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

52152 Simmerath, 07.05.2026

Gemeinde Simmerath

In Vertretung

gez. Prömpeler

Frank Prömpeler

Beigeordneter

Kontakt

Ansprechperson: Mandy Krantz

Telefon: 02473/607-145
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

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