Innenbereichssatzung Gemeinde Simmerath Öffentliche Auslegung

Offenlage der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 07.05.2026 bis 10.06.2026
  • Stellungnahmen 13 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Offenlage zum Entwurf der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich – Rurberger Straße im Bereich der Grundstücke Gemarkung Kesternich, Flur 10, Flurstücke 188, 39 und Teile aus 210 und 37

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 den Beschluss über die Offenlage der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich – Rurberger Straße – gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:

„1.) Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath beschloss festzustellen,  dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anregungen zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich vorgebracht wurden. Zu den eingegangenen Stellungnahmen fasste der Planungsausschuss die in der Anlage dargestellten Einzelbeschlüsse.

2.) Der Planungsausschuss beschloss weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich durchzuführen.“

Anlass zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung Kesternich im Bereich des Grundstückes mit der Gemarkung Kesternich, Flur 10, Flurstück 188 ist der Antrag vom 04.03.2024 des Kaufinteressenten zur Schaffung des Baurechts auf dem Grundstück.

Der Entwurf zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung in Kesternich – Rurberger Straße – bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen:

  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Begründung, textliche Festsetzungen und Umweltbericht
  • Artenschutzprüfung Stufe 1
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPB)
  • Karte A zum LPB: Ausgangszustand Plangebiet
  • Karte B zum LPB: Zustand nach Planrealisierung
  • Karte C zum LPB: Externe Ausgleichsfläche Ausgangszustand
  • Karte D zum LPB: Externe Ausgleichsfläche Zustand nach Planrealisierung

ist in der Zeit vom

7. Mai 2026 bis einschließlich 10. Juni 2026

mit einer verlängerten Frist aufgrund der Feiertage über das Beteiligungsportal.NRW abruf- und einsehbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1026276

Für eine zusätzlich leicht zur Verfügung stehende Zugangsmöglichkeit werden die oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14 in Simmerath) im Zimmer 7, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Dienststunden sind:

vormittags                 Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr 12:30 Uhr

Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

nachmittags              Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

                                    Donnerstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW oder schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de zu übermitteln sind. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege z.B. postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden können bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben. Sollte Ihnen weder eine persönliche noch eine digitale Einsichtnahme möglich sein, können Ihnen die öffentlich ausliegenden Verfahrensunterlagen auch in ausgedruckter Form per Post übersandt werden. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung VI unter den vorgenannten Kontaktdaten gebeten.

Umweltbezogene Informationen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass umweltbezogene Informationen verfügbar sind, die im Rahmen der Planaufstellung erarbeitet wurden. Diese umfassen insbesondere:

1. Umweltbericht

Schutzgut Mensch: Keine erheblichen Beeinträchtigungen; Wohnnutzung entspricht Umgebung

Tiere und Pflanzen: Beschreibung der Vegetation; Bewertung der Lebensräume; artenschutzrechtliche Vorsorgemaßnahmen

Boden: Verlust unversiegelter Fläche; Hinweise zum Umgang mit Mutterboden; Bodenfunktionen

Wasser: Vorgaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung; Beteiligung Dez. 54; Starkregenhinweise

Klima / Luft: Geringe klimatische Relevanz; keine Beeinträchtigung von Kaltluftentstehung

Landschaft: Einbindung in Ortsrandlage; geringe Beeinträchtigung; angrenzendes LSG

Kultur- und Sachgüter: Keine bekannten Bodendenkmäler; Meldepflicht bei Funden

Wechselwirkunge: Keine erheblichen kumulativen Effekte

Ausgleich: Festsetzungen zu Hecken und Obstbäumen; externer Ausgleich erforderlich

2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPB)

Ausgangszustand: Intensivrasen, Mahtwiese, Einzelgehölze, Koniferen; bestehende Bebauung

Bewertungsverfahren: LANUV‑Biotoptypenbewertung (2021)

Eingriffsbewertung: Zusätzliche Versiegelung 553 m²; Umwandlung in strukturarmen Garten

Biotopwertbilanz: Ausgangswert 3.204 ÖWP; Planwert 2.542 ÖWP; Defizit –662 ÖWP

Ausgleich: Ausgleich über Maßnahmen

Maßnahmen im Plangebiet: Rotbuchenschnitthecken, 6 Obstbäume

Externe Ausgleichsfläche: Flurstück 37, 331 m² Gehölzstreifen; Karten C und D

Landschaftsplan: Lage außerhalb LP 5, aber angrenzend an LSG 2.2‑24

3. Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 (ASP 1)

Untersuchungsraum: Scherrasenflächen, wenige Gehölze, angrenzende Baumhecke

Artenvorkommen: Prüfung planungsrelevanter Arten (LANUV‑Daten MTB 5304/3)

Ergebnis: Keine Stufe‑II‑Konflikte; keine Fortpflanzungsstätten betroffen

Wirkfaktoren: Baufeldräumung, Lärm, Licht, Vogelschlag

Vorsorgemaßnahmen: Baufeldfreimachung außerhalb Brutzeit; Lichtreduktion; Floatglas max. 8 % Spiegelung; Folierung großer Glasflächen

Habitatbewertung: Geringe Habitatqualität; keine wertgebenden Strukturen im Plangebiet

Fledermäuse: Keine Quartiere; geringe Bedeutung als Jagdhabitat

Schutzgebiete: LSG 5303‑0026 angrenzend, aber nicht betroffen

4. Externer Ausgleich

Lage: Gemarkung Kesternich, Flur 10, Flurstück 37

Größe: 331 m² (relevant für Ausgleich)

Ausgangszustand: Mahtwiese, Baumreihe, Einzelbäume

Maßnahmen: Anlage eines mehrreihigen Gehölzstreifens auf Flächen im Plangebiet und zusätzlich externen Flächen

Ziel: Kompensation des Biotopwertdefizits (–662 ÖWP)

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

52152 Simmerath, 07.05.2026

Gemeinde Simmerath

In Vertretung

gez. Prömpeler

Frank Prömpeler

Beigeordneter

Kontakt

Ansprechperson: Selma Trommer

Telefon: 02473/607-266
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

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