Aufstellung und Offenlage Entwurf der 4. Änderung der Innenbereichssatzung Steckenborn „Einbeziehungssatzung Hammersheck“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Steckenborn, Flur 4, Flurstücke 424, 525 und 526
Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2026 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB den Beschluss zur Aufstellung sowie zur Offenlage der 4. Änderung der Innenbereichssatzung Steckenborn „Einbeziehungssatzung Hammersheck“ gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
„Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath beschloss einstimmig:
Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und berührten Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Anlass zur 4. Änderung der Innenbereichssatzung Steckenborn ist die planungsrechtliche Sicherung und Legalisierung der bestehenden, teils historisch gewachsenen und teils bereits veränderten Bebauung auf dem Grundstück Flurstück 424. Da für die erforderlichen artenschutz- und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen Flurstück 525 und 526 einbezogen werden müssen, werden diese beiden Parzellen ebenfalls in den räumlichen Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung aufgenommen.
Der Entwurf zur 4. Änderung der Innenbereichssatzung in Steckenborn „Einbeziehungssatzung Hammersheck“ bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen:
ist in der Zeit vom
18. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
über das Beteiligungsportal.NRW abruf- und einsehbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1027956
Für eine zusätzlich leicht zur Verfügung stehende Zugangsmöglichkeit werden die oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14 in Simmerath) zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Dienststunden sind:
vormittags: Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr 12:30 Uhr; Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
nachmittags: Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr; Donnerstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW oder schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de zu übermitteln sind. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege z.B. postalisch an
Gemeinde Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch persönlich im Rathaus abgegeben oder zur Niederschrift erklärt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben. Sollte Ihnen weder eine persönliche noch eine digitale Einsichtnahme möglich sein, können Ihnen die öffentlich ausliegenden Verfahrensunterlagen auch in ausgedruckter Form per Post übersandt werden. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung VI unter den vorgenannten Kontaktdaten gebeten.
Umweltbezogene Informationen:
1. Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I (D. Liebert, Stand 16.08.2022)
– Aussagen zu Vorkommen und potenziellen Lebensstätten planungsrelevanter Arten (u. a. Fledermäuse, gebäudebewohnende Brutvögel, „Allerweltsvogelarten“).
– Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens (Neuerrichtung und Veränderung baulicher Anlagen, Überbauung und Veränderung von Lebensräumen, Lärm, Beleuchtung, Bewegung).
– Worst-Case-Analyse zu möglichen Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten, insbesondere durch den Rückbau des Anlehnschuppens, die Entfernung von Rankbewuchs und Veränderungen an Dach- und Fassadenbereichen.
– Bewertung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG eintreten können, einschließlich tabellarischer Übersicht potenziell betroffener Arten (z. B. Fledermäuse, Mehlschwalbe, Star) und Begründung der Wirkpfade.
– Maßnahmenkonzept zum Ersatz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, u. a. durch Anbringung von Fledermausquartieren und künstlichen Niststätten für Mehlschwalben und weitere Vogelarten.
(z. B. „Für den Fortfall potenzieller Hausquartiere sind 5 Stück artgerechte Fledermaus-Zwischenquartiere und 1 Stück Fledermaus-Winterquartier … zu montieren.“)
2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
– Beschreibung des Ausgangszustandes des Plangebietes mit Gliederung in Nutz- und Ziergarten, Streuobstwiese, Intensivgrünland sowie Hecken- und Gehölzstrukturen.
– Einstufung der Flächen nach Biotoptypen und Bewertung nach dem Verfahren „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2021), einschließlich tabellarischer Darstellung der Biotopwertpunkte im Ausgangszustand und nach Planrealisierung.
– Darstellung und Bewertung der durch die Planung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft (u. a. zusätzliche Versiegelung, Umwandlung von Fettweide in Streuobstwiese, Anlage eines Gartenteichs).
– Ergebnis der Bilanzierung mit einem Biotopwertüberschuss durch Aufwertung der Flächen, insbesondere durch die Entwicklung einer weiteren Streuobstwiese und den Erhalt wertvoller Gehölzstrukturen.
– Maßnahmenkonzept zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen, u. a. Erhalt und Pflege von Rotbuchenschnitthecken, Wildgehölzhecken und baumartigen Saumgehölzen, Erhalt und Pflege der bestehenden Streuobstwiese, Anlage einer zusätzlichen Streuobstwiese (300 m²) mit heimischen Obstbäumen sowie Erhalt und Pflege eines Gartenteichs.
(z. B. „Die auf dem Grundstück … vorhandene Streuobstwiese ist dauerhaft und unversehrt zu erhalten und bei Abgang in der darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen.“)
3. Biotop- und Flächenkarten (Karte A und Karte B zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag)
– Karte A „Ausgangszustand Plangebiet (Zustand 1983)“ mit Darstellung der Biotoptypen (u. a. artenarme Fettweide, strukturreicher Garten, Streuobstwiese, Rotbuchenschnitthecken, Wildgehölzhecke) und Flächengrößen.
– Karte B „Zustand nach Planrealisierung (heutiger Zustand mit geplanter Garage)“ mit Darstellung der veränderten Flächennutzungen (u. a. zusätzliche Gebäude- und Wegeflächen, erweiterter strukturreicher Garten, zusätzliche Streuobstwiese, Gartenteich).
– Verdeutlichung der räumlichen Lage und Vernetzung der Biotopstrukturen innerhalb des Plangebietes.
4. Umweltbezogene Festsetzungen in der 4. Änderung der Innenbereichssatzung Steckenborn – Einbeziehungssatzung Hammersheck
– Festsetzungen zum Erhalt und zur Pflege von Gehölzstrukturen (Rotbuchenschnitthecken mit und ohne Durchwachser, Wildgehölzhecke, baumartige Saumgehölze) sowie des artenreichen Nutz- und Ziergartens.
– Festsetzungen zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung der bestehenden Streuobstwiese sowie zur Anlage einer zusätzlichen Streuobstwiese mit heimischen Obstbäumen einschließlich Vorgaben zu Pflanzqualität, Pflege, Düngungsverzicht, Verzicht auf Spritzmittel und Totholzanteilen.
– Festsetzungen zum Erhalt und zur Pflege des Gartenteichs (jährliches Entschlammen, Schutz vor invasiven Arten).
– Artenschutzrechtliche Festsetzungen zum Ersatz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel (u. a. Anbringung von Fledermausquartieren, Mehlschwalben-Kunstnestern und Nistkästen für Allerweltsvogelarten) sowie Vorgaben zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen (vogelfreundliche Bauweise, Folienmuster, Sicherung von Eckdurchsichten).
(z. B. „Beim Aufhängen von Fledermauskästen sind Gruppen von 5–10 Kästen zu bilden. Der ideale Abstand … darf nicht unter 5,00 m liegen.“)
5. Hinweise zu Landschaftsschutz, Wasser, Boden und weiteren umweltbezogenen Belangen
– Hinweise zur Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Steckenborn“ (Landschaftsplan Nr. 5 Simmerath) und zu den dort geltenden Schutzzwecken (Erhalt einer reich strukturierten, landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft mit Hecken und Dauergrünland).
– Hinweise zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers, zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Weiterleitung des Schmutzwassers zur bestehenden Schilfkläranlage, Anforderungen an Versickerung/Verrieselung, wasserrechtliche Erlaubnisse bei Drainage oder thermischer Nutzung).
– Hinweise zum Bodenschutz, zum Umgang mit Mutterboden und Bodenaushub sowie zur Vermeidung von Bodenverdichtungen und Gefügeschäden.
– Hinweise zu möglichen Bodendenkmälern und zum Verfahren bei archäologischen Funden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
52152 Simmerath, 18.06.2026
In Vertretung
gez. Prömpeler
Frank Prömpeler
Beigeordneter
Ansprechperson: Selma Trommer
Telefon: 02473/607-266 E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
https://beteiligung.nrw.de/portal/infozentrale/informationen/datenschutz