Raumordnungs-/Bauleitplan Mitdenken Soest Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 185 „Kölner Ring“ der Stadt Soest (beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.05.2023 bis 31.05.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanes Nr. 185 "Kölner Ring" der Stadt Soest ist am 06.05.2023 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Im Gartenbereich des vorhandenen Geschosswohnungsbaus sollen drei Wohnhäuser mit bis zu zwei Vollgeschossen zur Unterbringung von maximal neun Wohneinheiten entstehen. Die Erschließung der Wohngebäude erfolgt südlich der Bestandsbebauung von der Straße Kölner Ring aus in das rückseitig gelegene Plangebiet. Auf der westlichen Seite des Plangebiets werden Garagen und Fahrradabstellanlagen vorgesehen sowie weitere Stellplätze am südlichen Rand der Erschließungsstraße.
Für das Plangebiet wird als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer

Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Zulässig sind zwei Vollgeschosse. Damit ist der Ausbau eines weiteren Geschosses nur als Nichtvollgeschoss zulässig.
Für das Baugebiet wird die offene Bauweise festgelegt, sodass die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet werden dürfen.

Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf insgesamt neun Wohnungen im Baugebiet begrenzt. Alle Wohnungen sind im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus vorgesehen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können  im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden.

 

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 31.05.2023 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Kontaktperson

Frau Golding
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
Tel.: 02921-103 3121
d.golding@soest.de

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