Flächennutzungsplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

201. Änderung des Flächennutzungsplans „Großflächiger Einzelhandel Nottebohmweg“

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Die öffentliche Auslegung zur 201. Änderung des Flächennutzungsplans „Großflächiger Einzelhandel Nottebohmweg“ ist am 03.07.2023 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Für die dauerhafte Sicherung von bestehenden Einzelhandelsstandorten muss den dort ansässigen Betrieben die Möglichkeit zur bedarfsgerechten Modernisierung und Neuorganisation gegeben werden.

Vor diesem Hintergrund plant die Raiffeisen Mitte eG den Abbruch und Neubau ihres bereits bestehenden Marktes am Nottebohmweg. Dieser soll westlich des derzeitigen Markt-Standortes gebaut werden. Im Zuge dieser Modernisierung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche des Marktes von 1.320 m² auf 1.500 m² geplant. Die angestrebten Verkaufsflächen führen zu einer Großflächigkeit des Einzelhandels, wodurch eine Steuerung dieser Entwicklung erforderlich wird. 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Soest ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Gewerbliche Baufläche (GE), als Gemischte Baufläche (M) und als Bahnanlagen dargestellt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans im westlichen Bereich des Bebauungsplangebiets sollen zu einer Sonderbaufläche geändert werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 197 geändert.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden. 

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 10.07.2023 bis 10.08.2023 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit,    Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Kontaktperson

Herr Schäper
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3104
m.schaeper@soest.de

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Informationen

Übersicht

Status

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2023 bis 10.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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