Bebauungsplan Mitdenken Soest Erneute Beteiligung

8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 "Strabag"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.06.2025 bis 28.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Die erneute Veröffentlichung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 der Stadt Soest ist am 21.06.2025 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Die Brachfläche des ehemaligen Betriebsgeländes der Strabag soll einer Nachnutzung zugeführt werden. Die innerstädtische Entwicklungsfläche soll hierzu im nördlichen Teil in ein allgemeines Wohngebiet und im südlichen Bereich in ein urbanes Gebiet und Gewerbegebiet entwickelt werden. Zusätzlich entsteht ein Grünanger mit einem Landschaftsbauwerk. Diese Flächen dienen der wohnortnahen Erholung.

Der Entwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem  der Stadt Soest abgerufen werden.

Die DIN–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 23.06.2025 bis einschließlich 28.07.2025 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall.  


 

Kontakt

Herr Schäper
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3104
m.schaeper@soest.de

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unseres Online-Angebots ist uns wichtig. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die von uns erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten auf dieser Plattform informieren.

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und BDSG (neu). Weiterhin unterliegt die Stadt Soest dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) , die durch uns beauftragte IT NRW unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) 2018 (BDSG neu).

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung), werden für dieses Verfahren folgende personenbezogene Daten verarbeitet: E-Mail-Adresse, Nutzername, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang