Bebauungsplan Mitdenken Soest Frühzeitige Beteiligung

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 "EDEKA-Lebensmittelmarkt und Gastronomie an der Oestinghauser Landstraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.07.2025 bis 27.07.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 "EDEKA-Lebensmittelmarkt und Gastronomie ander Oestinghauser Landstraße" der Stadt Soest ist am 05.07.2025 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich im Kreuzungsbereich Schleswiger Ring/ Oestinghauser Landstraße, östlich des Berufsbildungszentrums der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe. Die Gesamtfläche umfasst in der Gemarkung Soest, Flur 6, die Flurstücke 391, 696, 698 und 699 und weist eine Größe von rd. 9.500 m² auf.

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines großflächigen Edeka-Lebensmittelmarktes zu schaffen. Ebenso wird an dem Standort eine gastronomische Nutzung entwickelt. Der Lebensmittelmarkt soll eine Verkaufsfläche von 2660 m² aufweisen. Auf dem Grundstück wird außerdem eine gastronomische Nutzung welche vornehmlich der Versorgung der Besucher des westlich gelegenen Bildungszentrums und darüber hinaus dient. Das Plangebiet wird als Sondergebiet festgesetzt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden.

Die DIN–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 07.07.2025 bis 27.07.2025 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit,    Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall. 

 

Kontakt

Herr Schäper
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3104
m.schaeper@soest.de

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