Bebauungsplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Werler Landstraße/Schwalbenstraße“ im Ortsteil Ampen

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.02.2026 bis 09.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Werler Landstraße/Schwalbenstraße“ im Ortsteil Ampen ist am 07.02.2026 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Für das Plangebiet ist eine Bebauung entlang der Werler Landstraße in offener Bauweise vorgesehen. Die Gebäude können dabei weiter von der Straße abrücken als die Bestandsgebäude der Umgebung. Die Gebäude sind traufständig, wobei die Traufe mit maximal 107,8 m über NHN (Normalhöhe Null) also maximal ca. 6 m über Gelände liegt. Die
Gebäudehöhen sind auf maximal 120m über NHN, also maximal ca. 11,2 m über Gelände begrenzt. Die Dächer sind als Sattel, Walm- oder Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 38-45 Grad auszubilden. Bei zweigeschossigen Gebäuden darf die Drempelhöhe maximal 0,3m betragen. Im Süden des Plangebietes, an der rückwärtigen Grundstücksgrenze zur Schwalbenstraße, ist eine private Grünfläche festgesetzt. Dieser Grünstreifen bildet einen Übergang von der möglichen gewerblichen Nutzung zu der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Nebengebäude und Garagen sind hier ausgeschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem[SM1]  der Stadt Soest abgerufen werden.

Die DIN–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 09.02.2026 bis 09.03.2026 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit,    Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall.  [SL1] 

Kontakt:

Frau Golding
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3121
d.golding@soest.de

 


 

Kontakt

Frau Dorothea Golding
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3121

d.golding@soest.de

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