Bebauungsplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 „Alte Ziegelei“ - Version 2

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.07.2026 bis 31.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 „Alte Ziegelei“'

Hinweis:

Am 20.06.2026 wurde gem. § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Alte Ziegelei“ erstmalig im Soester Anzeiger veröffentlicht. Aufgrund eines technischen Fehlers konnten die Verfahrensunterlagen auf der Homepage  www.beteiligung.nrw.de/portal/soest in der Zeit vom 23.06.2026 bis einschließlich 25.06.2026 nicht eingesehen werden. Daher erfolgt die nachstehende zweite Bekanntmachung mit einem neuen Zeitraum der Offenlage, sodass die Verfahrensunterlagen über den gesamten Zeitraum der Offenlage auf der o.g. Homepage einsehbar sind und eine Stellungnahme abgegeben werden kann.

Der Offenlagezeitraum der ersten Bekanntmachung und der nachstehende Zeitraum der zweiten Bekanntmachung verlaufen bis zum 22.07.2026 parallel, es können innerhalb beider Zeiträume Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Alte Ziegelei“ abgegeben werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Alte Ziegelei" der Stadt Soest ist am 01.07.2026 im Soester Anzeiger bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Durch die Bebauungsplanaufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von mehreren Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha und liegt südwestlich der Kernstadt. Er liegt zwischen der Wohnbebauung des angrenzenden De-Rode-Weg und des Deiringser Weges. Im Südwesten begrenzt der Wisbyring den Geltungsbereich und im Westen das künftige Wohnquartier Westenhellweg / Wisbyring (vormals Autohandel) sowie eine stark bewachsene Sukzessionsfläche.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden. 

Die DIN–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 02.07.2026 bis 31.07.2026 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall

Kontakt

Herr Spork 
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3119
n.spork@soest.de

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