Flächennutzungsplan Gemeinde Sonsbeck Frühzeitige Beteiligung

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sonsbeck

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.04.2026 bis 10.05.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Detailabgrenzung Geltungsbereich-17

Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 617/618), den Aufstellungsbeschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sonsbeck zur Ausweisung eines „Sondergebietes für Windenergienutzung und Landwirtschaft“ für den Bereich Sandfurth Süd sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.

In der Zeit vom 06.04.2026 bis einschließlich 10.05.2026 werden die Vorentwürfe einschließlich Begründungen und Fachgutachten öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen abgegeben werden.

Kontakt

Gemeinde Sonsbeck

Frau Nicole Militz

Telefon: 02838 36166

E-Mail: bauleitplanung@sonsbeck.de

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