Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Sprockhövel Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.05.2023 bis 02.06.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Mittelstraße und ihre angrenzende Bebauung bildet den Hauptgeschäftsbereich von Haßlinghausen, der durch eine vertikale Nutzungsmischung geprägt ist. Die Erdgeschosse werden überwiegend durch kleinteilige Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen charakterisiert, während die Obergeschosse zu Wohnzwecken genutzt werden. Um die Struktur der Mittelstraße zu erhalten und insbesondere eine geordnete langfristig erhaltende städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. 

Bei der Planung handelt es sich im Wesentlichen um eine Bestandsplanung, da nur noch wenige bebaubare Flächen zur Verfügung stehen. Bei diesen Flächen handelt es sich vorwiegend um Nachverdichtungspotentiale im rückwärtigen Bereich der Grundstücke, für die im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung Baurecht geschaffen werden soll. Ziel der Planung ist somit zum einen die Sicherung der Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktionen in den Erdgeschossen der Gebäude entlang der Mittelstraße und somit eine Stärkung des Hauptgeschäftsbereiches bzw. des Zentralen Versorgungsbereiches. Zum anderen soll der wachsenden Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum Rechnung getragen werden, indem Baurecht für Nachverdichtungsmöglichkeiten in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke geschaffen wird.

Für die direkt an die Mittelstraße angrenzenden Bereiche wird daher ein eingeschränktes Mischgebiet festgesetzt. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Insbesondere sind hier auch Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften etc. zulässig, wobei die zulässigen Sortimente auf die in der Sprockhöveler Liste aufgeführten zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente beschränkt werden. Bedingt durch den Strukturwandel im Einzelhandel sowie die jüngsten Auswirkungen der Corona-Pandemie zeichnen sich im Sprockhöveler Stadtgebiet zunehmend Umnutzungstendenzen gewerblich und gemischt genutzter Bereiche hin zu einer reinen Wohnnutzung ab. Durch derartige Tendenzen oder infolge der dadurch zu erwartenden Vorbildwirkung können erhebliche städtebauliche Spannungen ausgelöst und der Hauptgeschäftsbereich Haßlinghausen in seiner Funktion als Zentraler Versorgungsbereich massiv geschädigt werden. Um einer solchen Entwicklung entgegen zu wirken, wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Mittelstraße bis auf Höhe der Mittelstraße Haus-Nr. 49 langfristig für kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert und Wohnnutzung an dieser Stelle ausgeschlossen.

Um unerwünschte Nutzungen zu verhindern werden zudem Vergnügungsstätten, Sexshops, Sportwettcafés und Sportwettbüros ausgeschlossen. Damit sollen negative Auswirkungen, zum Beispiel Trading-Down-Effekte vermieden werden. Die Zulässigkeit der vorgenannten Nutzungen würde den Zentralen Versorgungsbereich auch in Anlehnung an das in Umsetzung befindliche Integrierte Handlungskonzept wesentlich negativ beeinflussen bzw. beeinträchtigen und verändern.

In den rückwärtigen Bereichen der südlich an die Mittelstraße grenzenden Grundstücke werden entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplanes Allgemeine Wohngebiete festgesetzt, um die hier bestehenden Nachverdichtungspotentiale zugunsten einer innerstädtischen, barrierefreien Wohnraumentwicklung zu nutzen. Hierdurch wird auch die geplante Aufstockung der Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 5-9 planungsrechtlich gesichert.

Des Weiteren sind gestalterische Festsetzungen zu Werbeanlagen und Regelungen zu Garagen und Stellplätzen sowie anderen Nebenanlagen vorgesehen.

Anregungen und Bedenken können schriftlich, zur Niederschrift, über dieses Online-Beteiligungsportal oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de) bis zum 02.06.2023 vorgebracht werden. Verspätet eingebrachte Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Unterlagen sind zusätzlich vom 02.05.2023 bis 02.06.2023 einschließlich auf der Homepage der Stadt Sprockhövel abrufbar (weitere Informationen hier).

Des Weiteren liegen die Planentwürfe in o.g. Zeitraum  während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, im 2. Obergeschoss beim Sachgebiet Planen und Umwelt öffentlich aus.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen sich über die Planung zu informieren.

Sollten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihrer Stellungnahme wünschen, hinterlassen Sie bei der Abgabe Ihrer Stellungnahme bitte entsprechende Kontaktdaten oder wenden sich an die angegebene Kontakperson.

Kontaktperson

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Daniel Mallée

Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt

Tel. 02339/917-220

planen-umwelt@sprockhoevel.de

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