Flächennutzungsplan Stadt Sprockhövel Öffentliche Auslegung

17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruchstraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.04.2026 bis 15.05.2026
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Planzeichnung

Anlass der Planung ist ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10.

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 den vorhandenen Lebensmitteldiscounter zurück zu bauen und hier eine neue Filiale mit einer Verkaufsfläche von 1.540 m² zu errichten. Des Weiteren ist ein Vollsortimenter einer Verkaufsfläche von 1.440 m² vorgesehen. Die vorhandene gewerbliche Nutzung im hinteren Gelände des Grundstückes bleibt in der bisherigen Form erhalten. Das ehemalige Bürogebäude soll im Rahmen der Umsetzung der o.g. Vorhaben zurückgebaut werden.

Der Planstandort liegt mit Ausnahme eines westlichen Teilbereiches innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches Niedersprockhövel. Der westliche Bereich liegt außerhalb der Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches, da er zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes als Verwaltungsgebäude eines ortsansässigen Unternehmens gedient hat.

Es wurde zunächst ein Verträglichkeitsgutachten zur Neuaufstellung der beiden Lebensmittelmärkte erstellt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass eine wesentliche Beeinträchtigung im Hinblick auf die Funktion und die Entwicklungsfähigkeit der Zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Sprockhövel sowie der Nachbarstädte Hattingen, Wetter und Witten durch das Vorhaben nicht zu erwarten ist, sodass die landesplanerischen Aussagen zum Beeinträchtigungsverbot als erfüllt angesehen werden können. Zusammenfassend wird das Planvorhaben mit Blick auf die nachhaltige Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil Niedersprockhövel gutachterlich befürwortet. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Arrondierung des Zentralen Versorgungsbereiches entsprechend der vorliegenden Planungen zu befürworten. Die Anpassung des zentralen Versorgungsbereiches erfolgte im Parallelverfahren zur 17. Flächennutzungsplanänderung.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel aus dem Jahr 1998 stellte den Bereich als Gewerbliche Baufläche dar. Da der großflächige Einzelhandel nur in Sondergebieten zulässig ist und der Flächennutzungsplan in seiner derzeit gültigen Fassung für den Bereich eine Gewerbliche Baufläche darstellt, ist ein Änderungsverfahren bauplanungsrechtlich erforderlich.

Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt daher mit der 17. Änderung, diesen Bereich entsprechend den städtebaulichen Zielen als „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt“ im Flächennutzungsplan darzustellen. Des Weiteren soll der nordöstlich der geplanten Lebensmittelmärkte befindliche Bereich entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruchstraße“ und dessen Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom

                                           10.04.2026 bis 15.05.2026 einschließlich,

während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet III.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich aus. Eine vorherige Besuchsanmeldung ist nicht erforderlich.

Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de) im Sachgebiet Planen u. Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden. Zusätzlich ist die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Bedenken über dieses Online-Beteiligungsportal vorzubringen.

Alle interessierten Bürger*innen sind herzlich eingeladen, sich während der öffentlichen Auslegung über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Kontakt

M.Sc. Daniel Mallée

Planen und Umwelt

Tel.-Nr.: 02339/917-220

Fax-Nr.: 02339/917-269

mailto: mallee@sprockhoevel.de

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Fax: +49 (0) 2339/917-300

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Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Bundesbaugesetzbuch (BauGB); Einwilligung

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