Verfahren Stadt Sprockhövel Räumliche Entwicklung

InHK Mittelstraße: Beteiligung zum 2. Teilabschnitt der Maßnahme „Barrierefreie Gehwege“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 19.06.2026 bis 02.07.2026
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Bereich der Umgestaltung an der Mittelstraße – 2. Teilabschnitt

In den Jahren 2017 bzw. 2018 wurde das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße Haßlinghausen erarbeitet. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 das Handlungskonzept „Mittelstraße Haßlinghausen“ als handlungsbegleitende Grundlage für die zukünftige Entwicklung des vorgenannten Bereiches beschlossen.

Die einzelnen Maßnahmen des Handlungskonzeptes sollen mithilfe von Städtebaufördermitteln umgesetzt werden. Die Städtebauförderrichtlinie NRW wurde 2023 novelliert. Zum Programmjahr 2025 wurde die Gesamtmaßnahme des InHK per erneuter Förderantragsstellung in die Förderrichtlinie 2023 überführt. Am 9. Juli 2025 hat die Stadt Sprockhövel einen Zuwendungsbescheid für den 1. Finanzierungsabschnitt der Gesamtmaßnahme von der Bezirksregierung Arnsberg erhalten. Bis zum 31.12.2031 (Bewilligungszeitraum) wird eine Zuwendung als Projektförderung in Höhe von 1.993.000 € bewilligt. Die Fördermittel dürfen zur Finanzierung der im 1. Finanzierungsabschnitt beantragten Teilmaßnahmen des InHK eingesetzt werden. Da es sich um eine überführte Gesamtmaßnahme handelt, ist bis zum 30.09.2026 ein sogenannter Qualifizierungsantrag zum Programmjahr 2027 für die übrigen Maßnahmen des Handlungskonzeptes zu stellen.

Zentrale Schwerpunkte des Förderprogrammes sind die Aktivierung von Stadt- und Ortskernen unter Berücksichtigung des innerstädtischen Strukturwandels; die Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (z.B. Straßen, Wege, Plätze, Grünräume); die Förderung einer vernetzten, orts- und klimafreundlichen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgängerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen sowie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung (z.B. Schwammstadt, Verbesserung des Mikroklimas, Schutz vor Starkregen). Im Rahmen des Förderprogrammes sind die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen mit besonderem Augenmerk auf Barrierefreiheit und demografischer Entwicklung.

Bei der Umgestaltung der Mittelstraße handelt es sich um eine umfassende Baumaßnahme, welche aus diesem Grund in zwei übergeordnete Teilabschnitte zum einen von der Poststraße bis zur Zufahrt des Raiffeisenmarktes im Osten (1. Teilabschnitt) und zum anderen von der Poststraße bis zur Flurstraße im Westen (2. Teilabschnitt) geplant und umgesetzt wird. Zusätzlich erfolgt die Bauumsetzung in mehreren untergeordneten Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt des 1. Teilabschnittes liegt zwischen der Poststraße und der Handstraße.

Für den 2. Teilabschnitt wurde nach erfolgreicher Ausschreibung zwischenzeitlich ein ortsansässiges Ingenieurbüro beauftragt, welches die Baumaßnahme von der Vorplanung bis zur Ausführung begleitet. Der 2. Teilabschnitt liegt zwischen Poststraße und Flurstraße.

Gesamtplanerischer Ansatz wird im 2. Teilabschnitt fortgesetzt

Kernelemente der Umgestaltung sind zum einen der barrierefreie Umbau der Gehweg- und Platzbereiche mit möglichst barrierefreien Anschlüssen an die angrenzenden Gebäude und zum anderen die Schaffung attraktiver Aufenthaltsräume für die Bürger*innen, welche sich bestmöglich in die städtebaulichen Gegebenheiten entlang der Mittelstraße einfügen.

In der Konzeption soll den Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer*innen Rechnung getragen und die weiter oben beschriebenen Defizite behoben werden. Zudem wurden die Bedürfnisse des Einzelhandels, insbesondere der größtmögliche Erhalt der vorhandenen Stellplatzflächen wohlgemerkt unter den vorgenannten Rahmenbedingen, berücksichtigt.

Hauptziel der vorliegenden Planung ist die barrierefreie und regelkonforme Führung des Fußverkehrs entlang der Mittelstraße. Zwingend vorgesehen ist, den Fußverkehr durchgängig auf einer Breite von 2,50 m (Mindestbreite gemäß Richtlinie) zu führen und somit den aktuellen Anforderungen der Regelwerke zu entsprechen.

Zudem soll auf der Nordseite der Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für den Radverkehr freigegeben werden, da die Breite des Straßenraumes keine selbstständige Führung des Radverkehrs zulässt, sofern die seitlichen Parkplätze beibehalten werden sollen. Diese Beschilderung bedeutet, dass Radfahrer*innen den Gehweg zwar mitnutzen, jedoch auch auf der Fahrbahn fahren dürfen. Da es sich weiterhin um einen Gehweg und nicht um einen Radweg handelt, haben Fußgänger*innen vor den Radfahrer*innen Vorrang und genießen besondere Rücksicht. Der Radverkehr darf nur in Schrittgeschwindigkeit fahren und muss bei Bedarf warten bzw. anhalten. Dabei handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um die einzig mögliche Kompromisslösung, um eine gesicherte Radverkehrsführung entlang der Mittelstraße auch für unsicherere Radfahrer*innen zu gewährleisten.

Die Aufenthaltsqualität und die Nachfrage nach Sitzmöglichkeiten und Ruheorten soll insbesondere durch zusätzliche Begrünung, seniorengerechte und ansprechende Möblierung sowie die gezielte Aufwertung von kleineren Aufweitungen im öffentlichen Raum erhöht werden. Die bereits vorhandenen mobilen Stadtmöbel und Grünelemente sollen dabei ebenfalls im Plangebiet verbleiben und zur Attraktivitätssteigerung beitragen. Auch ist eine stärkere Durchgrünung entlang der Mittelstraße vorgesehen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und das Mikroklima zu verbessern. Sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite ist die Neuanpflanzung von Bäumen vorgesehen. Wo dies aufgrund der Kanal- und Leitungsverläufe so nicht zu realisieren ist, sollen zukünftig Sträucher oder höhere Stauden in die vorgesehenen Grünbeete gepflanzt werden.

Die bereits auf dem Rathausvorplatz und dem Nikolaus-Groß-Platz umgesetzte Gestaltungslinie, bestehend aus einheitlicher Pflasterung, Möblierung sowie Beleuchtung, wird hierbei ebenso wie im ersten Umgestaltungsabschnitt fortgeführt. Auch vorhandene Außengastronomie und Potenziale für zusätzliche Außengastronomieflächen wurden aufgegriffen.

Durch eine optimierte Anordnung von Parkstreifen und Fahrradabstellanlagen können sowohl die Belange des ruhenden Kfz-Verkehrs als auch der Radfahrenden bestmöglich berücksichtigt werden. Im Bereich des zweiten Umgestaltungsabschnittes kann ein Großteil des Parkraums und somit des Status Quo erhalten bleiben.

Es wurden zwei Planungsvarianten für den Bereich des o.g. zweiten Teilabschnittes erstellt:

Variante A

Bei der Variante A bleibt im westlichen Abschnitt der Mittelstraße die bestehende Querungshilfe im Bereich der Hausnummer 64 erhalten und sichert weiterhin eine komfortable und sichere Überquerung für Fußgänger*innen und Fußgänger. Gleichzeitig entfällt die Mittelinsel vor der Hausnummer 48 und wird durch einen Fußgängerüberweg (FGÜ) ersetzt. Die auf der Nordseite des Gehwegs vorhandenen Bäume bleiben dabei vollständig erhalten und tragen weiterhin zur gestalterischen Qualität sowie zum Straßenbild bei. Durch den Rückbau der Querungshilfe können aufgrund der bestehenden Zufahrten keine zusätzlichen Stellplätze geschaffen werden, sodass sich die Anzahl der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum nicht verändert.

Variante B

Bei Variante B entfällt die bestehende Querungshilfe im Bereich der Mittelstraße 64 und wird durch einen FGÜ ersetzt. Durch den Rückbau dieser Anlage können insgesamt acht zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden, wobei durch den Wegfall der natürlichen Barriere am Ortseingang von Haßlinghausen aber auch mit einer erhöhten Geschwindigkeit in diesem Bereich zu rechnen ist. Die Querungshilfe vor der Mittelstraße 48 bleibt hingegen bestehen und stellt weiterhin eine sichere und komfortable Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen dar.

Um die erforderliche Mindestbreite des Gehwegs von 2,50 m dauerhaft sicherzustellen, ist in dieser Variante jedoch die Entfernung der fünf vorhandenen Bestandsbäume auf der Nordseite des Gehwegs erforderlich. In diesem Zusammenhang könnten zusätzlich maximal zwei weitere Stellplätze geschaffen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Gehweg in dem Bereich leicht zu verschwenken. So könnten zwei der vorhandenen Bestandsbäume erhalten bleiben, wodurch die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität des Straßenraums teilweise bewahrt würde. Allerdings wäre in diesem Fall die Schaffung der zusätzlich vorgesehenen Stellplätze nicht mehr möglich.

Abschließend bleibt festzustellen, dass sich die wesentlichen Unterschiede zwischen den dargestellten Varianten insbesondere aus dem jeweiligen Umgang mit den bestehenden Querungshilfen ergeben. Die verkehrliche und gestalterische Wirkung der Planung wird somit maßgeblich hierdurch bestimmt.

Die Schaffung zusätzlicher Stellplätze ist grundsätzlich nur in begrenztem Umfang möglich und auf maximal sechs Stellplätze beschränkt. Voraussetzung hierfür wäre jedoch die Inanspruchnahme privater Flächen im Bereich der Gebäude Mittelstraße 64 und 70, wodurch hier jeweils drei zusätzliche Stellplätze hergestellt werden könnten. Dies wäre jedoch nur möglich, wenn neue Stützmauern sowie umfangreiche Anpassungen und Umbauten von bestehenden Treppenanlagen durchgeführt werden. Hierdurch entstünden erhebliche Mehrkosten, die bei der weiteren Abwägung und Bewertung der Varianten entsprechend zu berücksichtigen sind.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die städtebaulichen Planungsvarianten sind

in der Zeit vom 19.06.2026 bis 09.07.2026 einschließlich,

über dieses Beteiligungportal und während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet III.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich einsehbar.

Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit über dieses Portal und schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de), im Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden. Verspätet eingebrachte Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden.

Kontakt

M.Sc. Daniel Mallée

Planen und Umwelt

Tel.-Nr.: 02339/917-220

Fax-Nr.: 02339/917-269

mailto: mallee@sprockhoevel.de

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Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (https://beteiligung.nrw.de/portal/infozentrale/informationen/datenschutz), werden in diesem Verfahren folgende personenbezogenen Daten verarbeitet:

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Rathausplatz 4

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Telefon: +49 (0) 2339/917-0

Fax: +49 (0) 2339/917-300

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Datenschutzbeauftragte

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InHK Mittelstraße: Beteiligung zum 2. Teilabschnitt der Maßnahme „Barrierefreie Gehwege"

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