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netzwerkkinderschutz@dueren.de
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Datenschutzerklärung
Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Vorgang: Anmeldeverfahren zum Fachtag: "Darf ich das fragen?" Gespräche mit Kindern im Kinderschutz
Verantwortliche/r:
Stadt Düren
Der Bürgermeister
Kaiserplatz 2 – 4
52349 Düren
E-Mail: stadt@dueren.de
Internet: www.dueren.de
Datenschutzbeauftragte/r:
Stadt Düren
Der Bürgermeister
Hauptamt
- Datenschutzbeauftragter -
Kaiserplatz 2 – 4
52349 Düren
E-Mail: datenschutz@dueren.de
Internet: www.dueren.de
Zwecke der Datenerhebung: Anmeldung und Durchführung der o.g. Veranstaltung
Wesentliche Rechtsgrundlagen: Artikel 6 Abs. 1, Lit. a DSGVO
Datenkategorien: Stammdaten und Kontaktdaten
Datenherkunft / -quelle: Die Daten erspringen Ihrer Angaben.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten:
Netzwerkkoordinationsstellen Kinderschutz des Kreises und der Stadt Düren:
Kreis Düren
Der Landrat
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Elke Dannullis
Netzwerkkoordination Kinderschutz
Stadt Düren
Der Bürgermeister
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Funda Lennartz
Netzwerkkoordination Kinderschutz
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen: 31.12.2026
Rechte der betroffenen Person:
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
• Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
• Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO)
• Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO)
• Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
• Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO einschließlich Profiling werden nicht getroffen.
Diese Rechte können nach Artikel 23 der Datenschutz-Grundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Düren, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de