Veranstaltung Stadt Düren Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

B4 „Und dann? Ein Blick hinter die Tür des Jugendamtes. Hilfen, Maßnahmen und echte Fälle – mit Raum für Fragen“

  • Status Aktiv
  • Termin 15.10.2026 13:00 Uhr
  • Buchungsstatus 19 freie Plätze
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Sie haben das Jugendamt informiert – und dann? Was passiert eigentlich nach dem Anruf oder der schriftlichen Information? Welche Schritte folgen, wie werden Entscheidungen getroffen und welche Möglichkeiten hat das Jugendamt, Familien zu unterstützen?

Diese Fortbildung gibt einen praxisnahen Einblick in die Arbeit des Jugendamtes – insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Sie erfahren, wie Verfahren ablaufen, wann Hilfen zur Erziehung im Vordergrund stehen und wann ein Schutzauftrag nach §8a SGBV VIII für den ASD entsteht. Anhand anonymisierter Fallbeispiele werden interne Abläufe und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar. Im Anschluss stehen Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienstes für Ihre Fragen und den gemeinsamen Austausch zur Verfügung.

Übersicht

Veranstaltungstermin
Donnerstag 15.10.2026 13:00 - 17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Rathaus Stadt Düren, Raum 206 (2. Etage)
Kaiserplatz 2, 52349 Düren
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
06.08.2026 - 04.10.2026

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 06.08.2026 bis zum 04.10.2026 online gebucht werden.

Kontakt

j.weiland@dueren.de

f.lennartz@dueren.de

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Vorgang: Anmeldeverfahren zur Fortbildung B4 „Und dann? Ein Blick hinter die Tür des Jugendamtes. Hilfen, Maßnahmen und echte Fälle – mit Raum für Fragen“

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52349 Düren

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Postanschrift: Stadt Düren, Amt 51, 52349 Düren

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Netzwerkkoordination Kinderschutz

Tel. (02421) 25-2174

Fax. (0241) 25-1802149

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•            Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO)

•            Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO)

•            Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

•            Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO einschließlich Profiling werden nicht getroffen.

Diese Rechte können nach Artikel 23 der Datenschutz-Grundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Düren, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Tel. +49 (0)211 38424-0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

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