Umfrage Stadt Sundern (Sauerland) Verkehr und Mobilität

Umsetzung des Lärmaktionsplanes: Geschwindigkeitsreduzierungen auf fünf Streckenabschnitten

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.05.2026 bis 31.05.2026
  • Teilnehmer 2019 Teilnehmer
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Tempo 30 Stemeler Str.

Die Stadt Sundern ist nach EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Ziel der Planung ist es, die Bevölkerung vor schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm, der von Hauptverkehrsstraßen ausgeht, zu  schützen
Der Lärmaktionsplan wurde am 26. Juni 2024 vom Rat beschlossen. Die darin vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen wurden auf folgenden Streckenabschnitten umgesetzt: 

  • Ortsteil Hachen: ganztätige Reduzierung von Tempo 50 km/h auf Tempo 30 km/h auf der B 229 Hachener Straße zwischen Gleisquerung und Kreisverkehr (beide Fahrtrichtungen)
  • Ortsteil Hachen: ganztätige Reduzierung von Tempo 50 km/h auf 30 km/h auf der L 519 zwischen Kreisverkehr und Ortsausgang Fahrtrichtung Stemel (beide Fahrtrichtungen)
  • Ortsteil Sundern: ganztätige Reduzierung von Tempo 50 km/h auf Tempo 30 km/h auf der L 519 Hauptstraße südl. Sportplatz bis Mescheder Straße (beide Fahrtrichtungen)
  • Ortsteil Sundern: ganztätige Reduzierung von Tempo 50 km/h auf Tempo 30 km/h auf der L 686 Silmecke von Hauptstraße (Höhe „Grüne Hoffnung“) bis Ortsausgangsschild Sundern (beide Fahrtrichtungen)
  • Ortsteil Sundern: ganztätige Reduzierung von Tempo 70 km/h auf Tempo 50 km/h auf der L 686 Silmecke 62 bis Ortsausgang Richtung Seidfeld (beide Fahrtrichtungen)
  • Ortslage Seidfeld: ganztätige Reduzierung von Tempo 50 km/h auf 30 km/h auf der L 686 Seidfelder Straße (beide Fahrtrichtungen)
  • Ortsteil Stemel: ganztätige Reduzierung von Tempo 50 km/h auf Tempo 30 km/h auf der L 519 Stemeler Straße von Höhe „Altenberg“ bis Ortsausgang Richtung Sundern (beide Fahrtrichtungen)

Mit dieser Umfrage soll 

  • die Wahrnehmungen, Erfahrungen und Einschätzungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Verkehrsteilnehmenden, (berufstätigen) Ein- und Auspendlern und weiteren Personen zusammentragen und
  • die Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Lärm, Umwelt und Lebensqualität bewertet werden.

Ihre Rückmeldungen sind ein wichtiger Baustein im Gesamtprozess und ergänzen die fachlichen Grundlagen wie Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen, Unfallanalysen und Lärmberechnungen.

Bitte beachten Sie:

Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht rechtlich bindend und ersetzen keine objektiven Messungen von Verkehrsstrukturdaten oder Lärmberechnungen.

Denken Sie bei Ihrem Vergleich der Situation vor und nach Einführung von Tempo 30 bitte daran, dass Sie von vergleichbaren Rahmenbedingungen für Ihre Bewertung ausgehen. Dies betrifft insbesondere eine vergleichbare Verkehrsbelastung, aber auch andere Bedingungen wie Jahreszeit, Witterungsbedingungen, Wochentage etc..

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, die Fragen zu beantworten.

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Kontakt

Stephan Urny

Stadt Sundern (Sauerland)

Leiter des Fachbereiches Bürgerdienste, Soziales, Ordnung

Rathausplatz 1

59846 Sundern (Sauerland)

Tel.:        02933 / 81-188

Fax:        02933 / 81-111

E-Mail:    s.urny@stadt-sundern.de

Internet:  www.sundern.de

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