Kontaktperson
Garvin Dickhof
Teilnahmebedingungen
Gültiger Vorschlag Bürgerbudget Vorschläge, die im Rahmen des Bürgerbudgets bei der Stadt Viersen eingereicht werden, müssen die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Vorschlag:
- wird durch eine berechtigte Person bzw. Personengruppe eingereicht, die in den letzten 3 Jahren keine finanzielle Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten hat. Berechtigt sind:
- Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Viersen sind ab der Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, Vorschläge für das Viersen-Budget einzureichen.
- Im Falle von Vorschlägen, die zu einer Zuwendung an die oder den Einreichenden führen sollen, ist bei Minderjährigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Vorschlageinreichung erforderlich.
- Vereine oder Initiativen mit Sitz in Viersen.
- wird innerhalb der Vorschlagsfrist (bis zum 30. September) eingereicht.
- unterliegt dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Viersen.
- beinhaltet ein konkretes, in sich abgeschlossenes, realisierbares Projekt.
- umfasst eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine schlüssige Kostenkalkulation, einschließlich der Folgekosten für die nächsten 3 Jahre. (Ist eine Kostenkalkulation nicht in ausreichendem Maße vorhanden, werden die Höhe der Gesamtkosten sowie die Förderhöhe durch die Verwaltung festgestellt.)
- dient dem Gemeinwohl.
- ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner frei zugänglich.
- überschreitet NICHT die Förderhöhe von 10.000 €.
- ist NICHT mit Planungen im Haushalt der Stadt verankert: Es gibt weder einen Beschluss zu dem Vorschlag, noch wurde hierzu etwas beauftragt.
- wurde NICHT bereits im Rahmen eines vergangenen Bürgerbudgets gefördert.
- schlägt KEIN Projekt vor, welches bereits begonnen wurde.
- bindet NICHT dauerhaft Mittel oder Personal: Ausschließlich Einmalinvestitionen und ggf. notwendige Wartungskosten sind zulässig.
- verfolgt bzw. unterstützt KEINE sexistischen, rassistischen oder diskriminierenden Ziele.
- verfolgt bzw. unterstützt KEINE politischen Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung.
- verfolgt bzw. unterstützt KEINE unmittelbar kommerziellen Ziele.
- verfolgt bzw. unterstützt KEINE Versammlungen im Sinne des §14 Versammlungsgesetz.
- verfolgt bzw. unterstützt KEINE Ziele, die unmittelbar auf die in der Gemeindeordnung verfassten Rechte und Pflichten des Stadtrats bzw. der Verwaltung wirken.
Für die Bearbeitung der eingereichten Projekte ist es erforderlich, dass dieses Anmeldeformular ausgefüllt wird.
Anmeldeformular
Ohne dieses Formular kann das Projekt nicht zur Abstimmung eingereicht werden.
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung Beteiligung NRW
Ergänzend zu den Angaben in der oben verlinkten Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, werden in diesem Meldevererfahren folgende personenbezogenen Daten verarbeitet:
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Die o. g. erhobenen Daten sind nicht öffentlich im Portal sichtbar.