Flächennutzungsplan Stadt Viersen Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplanänderung Nr. 94 für den Bereich „Kronenfeld - Greefsallee - Mühlenstraße“ in Viersen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.10.2025 bis 07.11.2025
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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94. Änderung Flächennutzungsplan

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Beschluss über die Aufstellung der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kronenfeld - Greefsallee - Mühlenstraße“ in Viersen vom 18.11.2024
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 18.11.2024
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 vom 08.09.2025 und § 4 Abs. 2 BauGB

Zum Zwecke der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele der Flächennutzungsplanänderung sind die Planunterlagen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 07.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025

im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung,eingesehen werden.

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Äußerungen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 05.12.2024.

Planungsinhalte

Lage des Änderungsbereiches

Das Plangebiet der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südlichen Bereich der Stadt Viersen am östlichen Rand des Ortsteils Unterbeberich. Begrenzt wird der Änderungsbereich im Süden durch die Wohnbebauung östlich der Greefsallee und die Straße En de Mett. Im Südwesten wird das Plangebiet durch eine Kleingartenanlage, an welche kleinteilige Wohnbebauung anschließt und im Nordwesten durch die Gladbacher Straße begrenzt. Im Norden begrenzen die nördlich der Mühlenstraße gelegene Bebauung und Grünflächen einschließlich der Fußwegeverbindung, die sich entlang des Hammer Baches erstreckt, den Änderungsbereich. Östlich des Änderungsbereiches ist ein Übergang zur freien Landschaft gegeben. Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Viersen, Flur 20 und umfasst die Flurstücke 26, 27, 164 (teilw.), 407, 416, 417, 434, 437, 553, 555, 556, 686, 698, 929, 939, 940, 941, 943, 944, 946, 972, 973, 986, 987, 988, 989, 1022, 1030, 1031, 1033, 1034 (teilw.), 1064, 1065 (teilw.), 1066, 1067 (teilw.), 1071 (teilw.), 1074, 1075, 1076, 1077, 1078 und 1081 (teilw.), die Flur 106 und das Flurstück 407 sowie die Flur 107 und das Flurstück 546 (teilw.). Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 7,3 ha. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist aus dem Kartenausschnitt (01_Geltungsbereich 94. Änd. FNP) ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt das Ziel, dem hohen Wohnraumbedarf nachzukommen und hierfür geeignete Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Daher soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtliche Voraussetzung für die beabsichtigte Festsetzung der Wohngebiete, Grünflächen und Kindergarten auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen werden. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ im sog. Parallelverfahren zu dieser Flächennutzungsplanänderung aufgestellt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

  1. Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und der möglichen Betroffenheit von den Schutzgütern: „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ „Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Boden / Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, der Schutzgüter „Landschaft“ sowie von „Kultur- und Sachgütern“. Es erfolgen Aussagen zu den jeweiligen Wechselwirkungen. Die Aussagen werden für den Planungsfall und für den Fall ohne Planung (Prognosenullfall) getroffen. Des Weiteren werden alternative Planungsmöglichkeiten dargestellt und die Fortführung der vorliegenden Planung begründet.

    Der Umweltbericht enthält eine allgemeine verständliche Zusammenfassung. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, insbesondere:
    Verlust von ca. 4,9 ha unversiegeltem Boden
     
  2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Bebauungsplanebene) zur Beschreibung und Bewertung des durch die Planung ausgelösten Eingriffes in die Natur und Landschaft und zur Entwicklung von Kompensations-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
     
  3. Artenschutzprüfung (ASP I und II) (Bebauungsplanebene) zur Ermittlung eines möglichen Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Unter Berücksichtigung der der angegebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass mit den geplanten Bauarbeiten keine Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden.
     
  4. Versickerungsgutachten (Hydrogeologisches Gutachten) (Bebauungsplanebene) zur Baugrunderkundung und Feststellung der Sickerfähigkeit der unterlagernden gewachsenen Böden
     
  5. Untersuchung der Auswirkungen von Starkregen auf den Geltungsbereich und umliegende Grundstücke einschließlich einer Empfehlung zum Umgang im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungsplanebene)
     
  6. Schalltechnische Untersuchung (Bebauungsplanebene) zu den möglichen Auswirkungen durch Gewerbe- und Verkehrslärm auf die benachbarten schützenswerten Nutzungen sowie zur Betrachtung der auf den Geltungsbereich einwirkenden Immissionen, einschließlich Empfehlungen zum Umgang im Rahmen der Bauleitplanung
     
  7. Entwässerungskonzept (Bebauungsplanebene) mit der Darstellung der Regenwasser- sowie Schmutzwasserbeseitgung
     
  8. Bodengutachten mit Aussagen zu Altablagerungen und Untersuchungen des Boden- und Grundwassers (Bebauungsplanebene)
     
  9. Verkehrsuntersuchung (Bebauungsplanebene) zum Nachweis der Verträglichkeit des Planvorhabens im Straßennetz
     
  10. Gutachterliche Stellungnahmen zur Rot-Eiche und einer Wurzelsondierung (Bebauungsplanebene)

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen / Unterlagen aus:

Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  • Es wird auf verkehrliche Eng- und Gefahrenstellen, insbesondere im Bereich Mühlenstraße / Greefsallee und Gladbacher Straße sowie auf die aus dem Planvorhaben resultierende Verkehrsbelastung hingewiesen. Zusätzlich werden Alternativen zur geplanten Erschließung vorgebracht.
  • Es wird auf die mangelnde Versickerung in Teilbereichen hingewiesen.
  • Es werden Anmerkungen zum Verkehrslärm sowie zur Lärmaktionsplanung vorgebracht. 

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmittel im Plangebiet hin und empfiehlt eine Überprüfung der Flächen, regt an, dass flächensparende und agrarstrukturverträgliche Ausgleichsmaßnahmen zu bevorzugen sind, weist auf die Beteiligung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und auf den bei dem Planvorhaben einzuhaltenden Schutzabstand hin.
  • Straßen NRW weist auf Schallreflexionen hin.
  • Die Landwirtschaftskammer NRW regt an, interne Kompensation zu maximieren und zur evtl. externen Umsetzung keine (weiteren) landwirtschaftlichen Fläche in Anspruch zu nehmen und weist auf das Angebot der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hin.
  • Der geologische Dienst NRW weist auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hin, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW zu berücksichtigen ist. Zusätzlich wird auf den Baugrund und auf die tektonische Störung (Der Viersener Sprung) sowie auf die Ermittlung des Verlusts an schutzwürdigen Böden hingewiesen.
  • Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers weist auf den Gewässerbereich und Gewässerrandstreifen im nordwestlichen Bereich sowie auf Nutzungseinschränkungen hin.
  • Die NEW weist auf die Schmutzwasserentwässerung, Versickerung von Niederschlagswässern sowie auf die Berücksichtigung von Starkregengefahren. Zudem wird auf das Erfordernis der Anpassung der Abwassersatzung sowie die Zuständigkeiten von Entwässerungsanlagen hingewiesen. 
  • Der Kreis Viersen weist auf die Altlastenflächen des Kreises Viersens, eine erforderliche orientierende Altlastenuntersuchung, eine bodenkundliche Baubegleitung bzw. ein Bodenschutzkonzept, auf die Erstellung eines Schallgutachten, auf eine Entwässerungsplanung, auf die Berücksichtigung der Sommerlinden, auf die vertiefende Artenschutzprüfung, auf eine nahmobilitätsfreundliche Erschließung des Plangebiets hin.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Verfahren

Das Verfahren zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kronenfeld - Greefsallee - Mühlenstraße“ erfolgt im Regelverfahren gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) inklusive Erstellung eines Umweltberichtes. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes (gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird.

Die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ im sog. Parallelverfahren durchgeführt.

Kontakt

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

montags bis donnerstags       von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                   von 08:00 bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

02162 101 176           (Frau Gyurós-Neutze)

02162 101 269           (Frau Meyer)

02162 101 3903         (Frau Erbes)

Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Ihre Daten werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und/oder der Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet, die gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Stadt Viersen - Die Bürgermeisterin

Fachbereich Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 23
41747 Viersen

Tel. 02162 101 - 269

Mail: stadtplanung@viersen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Viersen

Tel.: 02162 101 - 152

E-Mail:  datenschutz@viersen.de

Datenkategorien und Zweck der Verarbeitung:

Verarbeitung ist gem. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO u.a. das Erheben, Speichern, Übermitteln und Nutzen der personenbezogenen Daten zur Erledigung des beschriebenen Vorgangs und zur Erfüllung des damit einhergehenden Zwecks. Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen zu einer natürlichen Person, die eine Identifizierung dieser Person direkt oder indirekt ermöglichen.

Die von Ihnen erhobenen Daten sind folgenden Datenkategorien zuzuordnen:

  • Name, Vorname, Anrede
  • Adressdaten
  • Kommunikationsdaten

Mit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Beteiligung erteilen Sie die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO zur Verarbeitung Ihrer Daten zu dem genannten Zweck.

Wir verwenden diese, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen das Ergebnis der Beratung im Rat der Stadt am Ende des Verfahrens mitteilen zu können. Bei Veröffentlichung der Beteiligungen werden Name und Hausnummer der Beteiligten in den jeweiligen Dokumenten geschwärzt.

Mögliche Empfänger der Daten sind:

Die Informationen aus Ihrer Beteiligung werden anonymisiert an die zu beteiligenen Gremien weitergeleitet und stehen damit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zu Verfügung.

Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet.
Gfl. werden Ihre Daten auch an Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.“

Dauer der Datenspeicherung:

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) auf Dauer bei der Stadt Viersen gespeichert. Hintergrund ist, dass beispielsweise bei einer gerichtlichen Überprüfung die vollständigen Unterlagen des Abwägungsprozesses vorgelegt werden müssen.

Rechte der Betroffenen:

Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DS-GVO  weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von dem Verantwortlichen anzufordern, sofern Ihre Daten dort digital gespeichert werden. Sie können gem. der Artt. 16, 17, 18 DS-GVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gem. Art. 21 DS-GVO gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und gegen die Verwendung Ihrer Daten bei Direktwerbung Widerspruch einlegen. Das Einfordern dieser Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln. Sie können sich zu Fragen des Datenschutzes auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Schließlich möchten wir Sie auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO hinweisen.

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Stand: Oktober 2025

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