Bebauungsplan Stadt Viersen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ in Viersen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.10.2025 bis 07.11.2025
  • Stellungnahmen 14 Stellungnahmen
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Geltungsbereich BP195

Stand des Bauleitplanverfahrens:

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee zwischen der Mühlenstraße und der Straße En de Mett“ in Viersen vom 06.11.2018
  • Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee zwischen der Mühlenstraße und der Straße En de Mett“ in Viersen vom 18.11.2024
  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ in Viersen vom 18.11.2024
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 18.11.2024
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2  vom 08.09.2025 und § 4 Abs. 2 BauGB

Zum Zwecke der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele des Bebauungsplanes sind die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 07.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025

im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Äußerungen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch der Stadt Viersen übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 02.10.2025.

Planungsinhalte

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee/Kronenfeld" befindet sich im südlichen Bereich der Stadt Viersen am östlichen Rand des Ortsteils Unterbeberich. Das Plangebiet wird im Süden durch Wohnbebauung östlich der Greefsallee, die Straße En de Mett, im Westen durch die Kleingartenanlage, an welche kleinteilige Wohnbebauung anschließt, begrenzt. Das Plangebiet schließt im Westen das nordöstliche Teilstück der Mühlenstraße mit ein und grenzt an die anliegende Wohnbebauung an. Nördlich wird das Plangebiet durch den Hammer Bach und zum Teil durch die Fußgängerbrücke begrenzt. Östlich des Plangebiets ist ein Übergang zur freien Landschaft gegeben. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Viersen, Flur 20 die Flurstücke 407, 416, 417, 698, 939, 940, 1022, 1033, 1064, 1066, 1071 (teilw.), 1074, 1075, 1076 und 1077 (teilw.). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,9 ha. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem Kartenausschnitt (01_Geltungsbereich BP 195) ersichtlich.

Die naturschutzrechtliche Eingriffskompensation erfolgt auf der Grundlage eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, angrenzend an die Autobahn A 61, südöstlich der Ortslage Schirick in der Gemarkung Süchteln, Flur 73, Flurstück 179. Die genaue Abgrenzung des Flurstücks ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (02_Kompensationsfläche) ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 „Greefsallee zwischen der Mühlenstraße und der Straße En de Mett“ gefasst, mit dem Ziel einer Weiterentwicklung hochwertigen Wohnraums im östlichen Randbereich der Ortslage Unterbeberich. Im Rahmen der anschließenden Planerstellung haben städtebauliche Gründe zu einer Vergrößerung des Geltungsbereiches von ca. 3,9 ha (Aufstellungsbeschluss 06.11.2018) auf ca. 4,9 ha geführt.

Im Zuge dessen sind die Flächen im östlichen Bereich entlang der Hochspannungsfreileitung sowie Flächen im Norden entlang des Hammer Baches, auf denen derzeit der Waldorfkinderkarten ansässig ist, in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Aufgrund des vergrößerten Planbereiches wurde ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich, der zum einen den aktuellen Geltungsbereich und zum anderen den Bebauungsplanes Nr. 195 mit einem neuen Titel berücksichtigt. Infolgedessen wurde der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 aufgehoben und nun neu gefasst. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 195 ist die städtebauliche Entwicklung sowie geordnete Steuerung der bestehenden als auch der geplanten Nutzungen südlich des Hammer Baches entlang der Greefsallee.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

  1. Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und der möglichen Betroffenheit von den Schutzgütern: „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ „Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Boden / Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, der Schutzgüter „Landschaft“ sowie von „Kultur- und Sachgütern“. Es erfolgen Aussagen zu den jeweiligen Wechselwirkungen. Die Aussagen werden für den Planungsfall und für den Fall ohne Planung (Prognosenullfall) getroffen. Des Weiteren werden alternative Planungsmöglichkeiten dargestellt und die Fortführung der vorliegenden Planung begründet.

    Der Umweltbericht enthält eine allgemeine verständliche Zusammenfassung. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, insbesondere:
    Verlust von ca. 4,9 ha unversiegeltem Boden
     
  2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Beschreibung und Bewertung des durch die Planung ausgelösten Eingriffes in die Natur und Landschaft und zur Entwicklung von Kompensations-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
     
  3. Artenschutzprüfung (ASP I und II) zur Ermittlung eines möglichen Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Unter Berücksichtigung der der angegebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass mit den geplanten Bauarbeiten keine Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden.
     
  4. Versickerungsgutachten (Hydrogeologisches Gutachten) zur Baugrunderkundung und Feststellung der Sickerfähigkeit der unterlagernden gewachsenen Böden
     
  5. Untersuchung der Auswirkungen von Starkregen auf den Geltungsbereich und umliegende Grundstücke einschließlich einer Empfehlung zum Umgang im Rahmen der Bauleitplanung
     
  6. Schalltechnische Untersuchung zu den möglichen Auswirkungen durch Gewerbe- und Verkehrslärm auf die benachbarten schützenswerten Nutzungen sowie zur Betrachtung der auf den Geltungsbereich einwirkenden Immissionen, einschließlich Empfehlungen zum Umgang im Rahmen der Bauleitplanung
     
  7. Entwässerungskonzept mit der Darstellung der Regenwasser- sowie Schmutzwasserbeseitgung
     
  8. Bodengutachten mit Aussagen zu Altablagerungen und Untersuchungen des Boden- und Grundwassers
     
  9. Verkehrsuntersuchung zum Nachweis der Verträglichkeit des Planvorhabens im Straßennetz
     
  10. Gutachterliche Stellungnahmen zur Roteiche und einer Wurzelsondierung

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen / Unterlagen aus:

Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

  • Es wird auf verkehrliche Eng- und Gefahrenstellen, insbesondere im Bereich Mühlenstraße / Greefsallee und Gladbacher Straße sowie auf die aus dem Planvorhaben resultierende Verkehrsbelastung hingewiesen. Zusätzlich werden Alternativen zur geplanten Erschließung vorgebracht.
  • Es werden Anregungen zur Schmutz- und Niederschlagswasserentwässerung geäußert sowie Fragen zum Abfluss des Löschwassers gestellt.
  • Es wird auf den Grundwasserstand, die Gefahr von Überflutungen im Falle von Starkregenereignissen sowie auf die mangelnde Versickerung in Teilbereichen hingewiesen.
  • Es wird gefragt, ob der Verkehrslärm der Kölnischen Straße in das Schallgutachten eingeflossen ist sowie werden Anmerkungen zum Verkehrslärm vorgebracht. 

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmittel im Plangebiet hin und empfiehlt eine Überprüfung der Flächen, regt an, dass flächensparende und agrarstrukturverträgliche Ausgleichsmaßnahmen zu bevorzugen sind, weist auf die Beteiligung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und auf den bei dem Planvorhaben einzuhaltenden Schutzabstand hin.
  • Straßen NRW regt einen barrierefreien Ausbau des Knotenpunkts L71/Mühlenstraße/Berbericher Str. an.
  • Die Landwirtschaftskammer NRW regt an, interne Kompensation zu maximieren und zur evtl. externen Umsetzung keine (weiteren) landwirtschaftlichen Fläche in Anspruch zu nehmen und weist auf das Angebot der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hin.
  • Der geologische Dienst NRW weist auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hin, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW zu berücksichtigen ist. Zusätzlich wird auf den Baugrund und auf die tektonische Störung (Der Viersener Sprung) sowie auf die Ermittlung des Verlusts an schutzwürdigen Böden hingewiesen.
  • Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers weist auf den Gewässerbereich und Gewässerrandstreifen entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplans sowie auf Nutzungseinschränkungen.
  • Die NEW weist auf die Schmutzwasserentwässerung, Versickerung von Niederschlagswässern sowie auf die Berücksichtigung von Starkregengefahren. Zudem wird auf das Erfordernis der Anpassung der Abwassersatzung sowie die Zuständigkeiten von Entwässerungsanlagen hingewiesen. 
  • Der Kreis Viersen weist auf die Altlastenflächen des Kreises Viersens, eine erforderliche orientierende Altlastenuntersuchung, eine bodenkundliche Baubegleitung bzw. ein Bodenschutzkonzept, auf die Erstellung eines Schallgutachten, auf eine Entwässerungsplanung, auf die Berücksichtigung der Sommerlinden, auf die vertiefende Artenschutzprüfung, auf eine nahmobilitätsfreundliche Erschließung des Plangebiets und die Erforderlichkeit einer archäologischen Untersuchung hin. 

    Die Grundlage des Umweltberichtes bilden u.a. die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

Die Details der Planung sind den angehängten Dokumenten zu entnehmen.

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee/Kronenfeld" erfolgt im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichts. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirklungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung des Bebauungsplans wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 „Greefsallee/Kronenfeld“ erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kronenfeld-Greefsallee-Mühlenstraße“ in Viersen.

Kontakt

Die Verfahrensunterlagen können während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

montags bis donnerstags       von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                   von 08:00 bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

  • 02162 101 176           (Frau Gyurós-Neutze)
  • 02162 101 269           (Frau Meyer)
  • 02162 101 3903         (Frau Erbes)

Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Ihre Daten werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und/oder der Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet, die gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Stadt Viersen - Der Bürgermeister

Fachbereich Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 23
41747 Viersen

Tel. 02162 101 - 269

Mail: stadtplanung@viersen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Viersen

Tel.: 02162 101 - 152

E-Mail:  datenschutz@viersen.de

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Verarbeitung ist gem. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO u.a. das Erheben, Speichern, Übermitteln und Nutzen der personenbezogenen Daten zur Erledigung des beschriebenen Vorgangs und zur Erfüllung des damit einhergehenden Zwecks. Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen zu einer natürlichen Person, die eine Identifizierung dieser Person direkt oder indirekt ermöglichen.

Die von Ihnen erhobenen Daten sind folgenden Datenkategorien zuzuordnen:

  • Name, Vorname, Anrede
  • Adressdaten
  • Kommunikationsdaten

Mit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Beteiligung erteilen Sie die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO zur Verarbeitung Ihrer Daten zu dem genannten Zweck.

Wir verwenden diese, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen das Ergebnis der Beratung im Rat der Stadt am Ende des Verfahrens mitteilen zu können. Bei Veröffentlichung der Beteiligungen werden Name und Hausnummer der Beteiligten in den jeweiligen Dokumenten geschwärzt.

Mögliche Empfänger der Daten sind:

Die Informationen aus Ihrer Beteiligung werden anonymisiert an die zu beteiligenen Gremien weitergeleitet und stehen damit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zu Verfügung.

Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet.
Gfl. werden Ihre Daten auch an Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.“

Dauer der Datenspeicherung:

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) auf Dauer bei der Stadt Viersen gespeichert. Hintergrund ist, dass beispielsweise bei einer gerichtlichen Überprüfung die vollständigen Unterlagen des Abwägungsprozesses vorgelegt werden müssen.

Rechte der Betroffenen:

Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DS-GVO  weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von dem Verantwortlichen anzufordern, sofern Ihre Daten dort digital gespeichert werden. Sie können gem. der Artt. 16, 17, 18 DS-GVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gem. Art. 21 DS-GVO gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und gegen die Verwendung Ihrer Daten bei Direktwerbung Widerspruch einlegen. Das Einfordern dieser Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln. Sie können sich zu Fragen des Datenschutzes auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Schließlich möchten wir Sie auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO hinweisen.

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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