Bebauungsplan Stadt Viersen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplanverfahren Nr. 281-1 „Bücklerstraße / Gasstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.08.2025 bis 26.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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BP 281-1

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 281-1 „Bücklersstraße / Gasstraße“: 27. 3.2025
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB: 24.6.2025
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 281-1 „Bücklersstraße / Gasstraße“ sind in der Zeit 

vom 26. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025

auch im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

Montag bis Freitag vormittags von 8 bis 12:30 Uhr 
Montag bis Donnerstag  nachmittags von 14 bis 16 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. 
Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
02162 101-269 (Frau Meyer)
02162 101-3903 (Frau Erbes)
02162 101-176 (Frau Gyurós-Neutze)

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen (612 / 2025) erfolgte am 21.8.2025.

Planungsinhalte

Lage und Begrenzung des Plangebietes 

Das Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 281-1 „Bücklersstraße / Gasstraße“ befindet sich in zentraler Lage des Stadtteiles Dülken nordwestlich des historischen Stadtkernes. Es bezieht sich auf einen Bereich nördlich der Gasstraße, östlich der Bücklersstraße und südlich der Wasserstraße. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 621 und 652 (teilweise) der Flur 66 auf der Gemarkung Dülken. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,6 ha. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und wird durch eine Freifläche eingenommen. In Anlehnung an die Gesamtstrategie für den historischen Stadtkern Dülkens soll nach der Fertigstellung des Stadtparks Dülken die westlich gelegene Freifläche einer Wohnnutzung zugeführt werden. Um hier eine zeitgemäße bauliche Entwicklung umsetzten zu können, ist die Anpassung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Verfahren

Der Bebauungsplan Nr. 281-1 „Bücklersstraße / Gasstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Kontakt

Die Verfahrensunterlagen können während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

montags bis donnerstags       von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                   von 08:00 bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

  • 02162 101 176           (Frau Gyurós-Neutze)
  • 02162 101 269           (Frau Meyer)
  • 02162 101 3903         (Frau Erbes)

Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Ihre Daten werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und/oder der Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet, die gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Stadt Viersen - Die Bürgermeisterin

Fachbereich Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 23
41747 Viersen

Tel. 02162 101 - 269

Mail: stadtplanung@viersen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Viersen

Tel.: 02162 101 - 152

E-Mail:  datenschutz@viersen.de

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Verarbeitung ist gem. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO u.a. das Erheben, Speichern, Übermitteln und Nutzen der personenbezogenen Daten zur Erledigung des beschriebenen Vorgangs und zur Erfüllung des damit einhergehenden Zwecks. Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen zu einer natürlichen Person, die eine Identifizierung dieser Person direkt oder indirekt ermöglichen.

Die von Ihnen erhobenen Daten sind folgenden Datenkategorien zuzuordnen:

  • Name, Vorname, Anrede
  • Adressdaten
  • Kommunikationsdaten

Mit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Beteiligung erteilen Sie die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO zur Verarbeitung Ihrer Daten zu dem genannten Zweck.

Wir verwenden diese, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen das Ergebnis der Beratung im Rat der Stadt am Ende des Verfahrens mitteilen zu können. Bei Veröffentlichung der Beteiligungen werden Name und Hausnummer der Beteiligten in den jeweiligen Dokumenten geschwärzt.

Mögliche Empfänger der Daten sind:

Die Informationen aus Ihrer Beteiligung werden anonymisiert an die zu beteiligenen Gremien weitergeleitet und stehen damit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zu Verfügung.

Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet.
Gfl. werden Ihre Daten auch an Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.“

Dauer der Datenspeicherung:

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) auf Dauer bei der Stadt Viersen gespeichert. Hintergrund ist, dass beispielsweise bei einer gerichtlichen Überprüfung die vollständigen Unterlagen des Abwägungsprozesses vorgelegt werden müssen.

Rechte der Betroffenen:

Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

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Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Stand: Oktober 2025

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