Bebauungsplan Stadt Viersen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 389 "Rheinstraße / Auf dem Baer" in Viersen-Süchteln_Veröffentlichung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.12.2025 bis 27.01.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ in Viersen-Süchteln   11.02.2025
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   11.02.2025
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB   27.11.2025
  • Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ einschließlich Begründung sind in der Zeit

vom 16.12.2025 bis einschließlich 27.01.2026

im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter http://www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

montags bis donnerstags          von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                          von 08:00 bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen bei der Stadt Viersen elektronisch über das Beteiligungsportal oder die Emailadresse: bauleitplanung@viersen.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 11.12.2025.

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ befindet sich in der Gemarkung Süchteln, im Süden des Ortsteils Sittard, gelegen zwischen den beiden Stadtteilen Viersen und Süchteln. Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,80 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 62 und 58, Flur 69 der Gemarkung Süchteln. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Kartenausschnitt (Geltungsbereich) ersichtlich.

Die naturschutzrechtliche Eingriffskompensation erfolgt auf der Grundlage eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, angrenzend an die Autobahn A 61, südöstlich der Ortslage Schirick in der Gemarkung Süchteln, Flur 73, Flurstück 179. Die genaue Abgrenzung des Flurstücks ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Kompensationsfläche) ersichtlich.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ ist die maßvolle Arrondierung von bestehenden Wohnbauflächen. Um eine städtebaulich geordnete Bebauung zu realisieren, soll das gesamte Plangebiet einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt und in die bestehende städtebauliche Situation integriert werden. Aufgrund der vorhandenen überwiegend aus Einfamilienhäusern geprägten Nutzungsstruktur, eignet sich das Plangebiet insbesondere für die Zielgruppe Familien.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

  1. Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und der möglichen Betroffenheit von den Schutzgütern: „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ „Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Boden / Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, der Schutzgüter „Landschaft“ sowie von „Kultur- und Sachgütern“. Es erfolgen Aussagen zu den jeweiligen Wechselwirkungen. Die Aussagen werden für den Planungsfall und für den Fall ohne Planung (Prognosenullfall) getroffen. Des Weiteren werden alternative Planungsmöglichkeiten dargestellt und die Fortführung der vorliegenden Planung begründet.
  2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Beschreibung und Bewertung des durch die Planung ausgelösten Eingriffes in die Natur und Landschaft und zur Entwicklung von Kompensations-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
  3. Artenschutzprüfung (ASP I) zur Ermittlung eines möglichen Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Unter Berücksichtigung der angegebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass mit den geplanten Bauarbeiten keine Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden.
  4. Bodengutachten zur Baugrunduntersuchung mit Aussagen zu Altablagerungen und Untersuchungen zum Grundwasserverhältnis sowie zur Sickerfähigkeit der Böden.
  5. Verkehrsuntersuchung zum Nachweis der Verträglichkeit des Planvorhabens im Straßennetz durch Analyse der Verkehrsqualität und Verkehrsmengen im Zustands- und Planungsfall.
  6. Untersuchung der Auswirkungen von Starkregen auf den Geltungsbereich und umliegende Grundstücke einschließlich Variantenvergleiche und einer Empfehlung zum Umgang im Rahmen der Bauleitplanung.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen / Unterlagen aus:

Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

  • Es sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen in der frühzeitigen Beteiligung eingegangen.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Der Geologische Dienst NRW weist auf die Erdbebengefährdung, das Schutzgut Boden und die Verwendung von Mutterboden im Plangebiet hin.
  • Die Landwirtschaftskammer NRW weist auf erforderliche Grenzabstände zu den Landwirtschaftsflächen hin und gibt Anregungen zur Kompensationsfläche.
  • Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers weist auf veränderte Einleitmengen und daraus resultierende Einleiterlaubnisse hin.
  • Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf den Anflugsektor des Luftverkehrs, den Hindernisüberwachungsbereich und den Fluglärm hin.
  • Der Kreis Viersen weist auf die Schutzwürdigkeit des Bodens hin und gibt Hinweise zum Wasserrecht und zur Natur- und Landschaftspflege.
  • Die Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelräumdienst empfiehlt eine Überprüfung der Flächen.

Die Details der Planung sind den beigefügten Dokumenten zu entnehmen.

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 389 „Rheinstraße / Aus dem Baer" erfolgt im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichts. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirklungen ermittelt und bewertet wurden. Diese sind im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung des Bebauungsplans ist.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Baer“ in Viersen-Süchteln.

Kontakt

Für telefonische Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

                                               02162 101 39 03        (Frau Erbes)

                                               02162 101 269           (Frau Meyer)

                                               02162 101 176           (Frau Gyurós-Neutze)

Emailadresse: bauleitplanung@viersen.de

Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Ihre Daten werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und/oder der Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet, die gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Stadt Viersen - Der Bürgermeister

Fachbereich Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 23
41747 Viersen

Mail: bauleitplanung@viersen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Viersen

Tel.: 02162 101 - 152

E-Mail:  datenschutz@viersen.de

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Verarbeitung ist gem. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO u.a. das Erheben, Speichern, Übermitteln und Nutzen der personenbezogenen Daten zur Erledigung des beschriebenen Vorgangs und zur Erfüllung des damit einhergehenden Zwecks. Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen zu einer natürlichen Person, die eine Identifizierung dieser Person direkt oder indirekt ermöglichen.

Die von Ihnen erhobenen Daten sind folgenden Datenkategorien zuzuordnen:

  • Name, Vorname, Anrede
  • Adressdaten
  • Kommunikationsdaten

Mit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Beteiligung erteilen Sie die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO zur Verarbeitung Ihrer Daten zu dem genannten Zweck.

Wir verwenden diese, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen das Ergebnis der Beratung im Rat der Stadt am Ende des Verfahrens mitteilen zu können. Bei Veröffentlichung der Beteiligungen werden Name und Hausnummer der Beteiligten in den jeweiligen Dokumenten geschwärzt.

Mögliche Empfänger der Daten sind:

Die Informationen aus Ihrer Beteiligung werden anonymisiert an die zu beteiligenen Gremien weitergeleitet und stehen damit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zu Verfügung.

Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet.
Gfl. werden Ihre Daten auch an Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.“

Dauer der Datenspeicherung:

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) auf Dauer bei der Stadt Viersen gespeichert. Hintergrund ist, dass beispielsweise bei einer gerichtlichen Überprüfung die vollständigen Unterlagen des Abwägungsprozesses vorgelegt werden müssen.

Rechte der Betroffenen:

Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DS-GVO  weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von dem Verantwortlichen anzufordern, sofern Ihre Daten dort digital gespeichert werden. Sie können gem. der Artt. 16, 17, 18 DS-GVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gem. Art. 21 DS-GVO gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und gegen die Verwendung Ihrer Daten bei Direktwerbung Widerspruch einlegen. Das Einfordern dieser Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln. Sie können sich zu Fragen des Datenschutzes auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Schließlich möchten wir Sie auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO hinweisen.

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Stand: Oktober 2025

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Kompensationsfläche
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Artenschutzprüfung (ASP I)
  • Bodengutachten
  • Verkehrsuntersuchung
  • Starkregenuntersuchung

Informationen

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