Kontakt
Tom Neu, Stadt Viersen, Fachbereich 60 - Stadtentwicklung
Teilnahmebedingungen
Mit dem Versenden Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, die nachfolgenden Bedingungen zur Durchführung eines privaten Trödels zu akzeptieren:
- Sie sind Veranstalter*in Ihres eigenen Hoftrödels. Die Stadt Viersen ist nicht die Veranstalterin des Trödels.
- Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) unter Angabe des Zeitpunkts der Anmeldung dem Ordnungsamt der Stadt Viersen zur Verfügung gestellt werden, damit dieses im Fall von Rückfragen mit Ihnen in Kontakt treten kann.
- Sie verkaufen keine Waren gewerblich
- Sie verkaufen keine Neuware
- Sie versichern die Einhaltung des Jugendschutzgesetz (kein Verkauf von FSK-18-Medien an Kinder und Jugendliche)
- Sie verkaufen keine Gegenstände, die unter das Waffengesetz oder das Verfassungsrecht (verbotene Symbolik) fallen
- Sie halten Flucht- und Rettungswege frei
- Sie verkaufen Waren lediglich auf Ihren privaten Flächen oder privaten Flächen im Eigentum Dritter, zu deren Nutzung zu Zwecken der Süchtelner Hofflohmärkte am 13.09.2026 Sie durch die Eigentümer*innen befugt sind (eine Nutzung des öffentlichen Raumes für den Verkauf ist untersagt)
- das letzte Mal, dass Sie an einem Garagentrödel an Anbieter*in von Waren teilgenommen haben, ist mindestens ein Jahr her
- Sie bieten nicht mehr als den Inhalt einer Garage zum Verkauf an
- Sie stellen einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verkaufs auf Ihrer Fläche oder der Ihnen zu Zwecken der Durchführung des Hoftrödels überlassenen Fläche sicher
- Sie stellen sicher, dass eine Störung der unbeteiligten Nachbarschaft ausgeschlossen ist und kein Verkehrschaos im Zuge des Besuchs Ihrer Verkaufsfläche oder der Ihnen zu Zwecken der Durchführung des Hoftrödels überlassenen Fläche entsteht
- der Verkauf von Alkohol ist untersagt
- Sie stellen die Müllbeseitigung auf Ihren privaten Flächen oder den Ihnen zu Zwecken der Durchführung des Hoftrödels überlassenen Flächen sicher