Bebauungsplan Kupferstadt Stolberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 182 "Areal Bergstraße"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.02.2026 bis 13.03.2026
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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© Kupferstadt Stolberg, Geltungsbereich

Der Bebauungsplan Nr. 182 „Areal Bergstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Das Plangebiet entspricht in seiner bestehenden Nutzung und Struktur nicht mehr den heutigen städtebaulichen und funktionalen Anforderungen.

Die städtebauliche Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist es, eine planungsrechtliche Grundlage für bedarfsgerechte soziale Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, insbesondere für die Errichtung einer Jugend- und Quartierswerkstatt mit ergänzenden sozialen, bildungsbezogenen, sportlichen sowie Aufenthalts- und Freiflächen. Dabei werden die Integration regenerativer Energien und nachhaltiger Gebäudestandards berücksichtigt; zugleich soll der öffentliche Raum städtebaulich, gestalterisch und umweltorientiert aufgewertet und die Rahmenbedingungen für die zukünftige Nutzung im Quartier verbessert werden.

Der Bebauungsplan setzt seine Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Jugend- und Quartierswerkstatt“ sowie „Soziale Einrichtungen und Sportanlagen“ fest. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung werden standortgerecht definiert und orientieren sich an den geplanten Nutzungen, wie sie in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2025 dargelegt sind, sowie an den Ergebnissen des erarbeiteten Rahmenplans aus dem Jahr 2023.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Die festgesetzte Grundfläche liegt deutlich unterhalb des Schwellenwertes von 20.000 m². Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen. Die Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und Abs. 7 BauGB erfolgt im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan.

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete  städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im formellen Bauleitplanverfahren ist zwingend eine Beteiligung der  Öffentlichkeitnach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das  Planerfordernisund die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des  Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

− Mitglieder des Rates sowie des jeweiligen Fachausschusses

− Fraktionen und Ratsgruppen

− mit der Sache befasste Ämter der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

− Dritte, die im Auftrag der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in die Aufstellung des

      Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden

− höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel

− Gerichte zur gerichtlichen Prüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Speicherdauer/Löschfristen 

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer  gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO dauerhaft gespeichert.  

Rechte der Betroffenen

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