Bebauungsplan Kupferstadt Stolberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 185 "Im Mühlenbend"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.05.2026 bis 12.06.2026
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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© Kupferstadt Stolberg, Geltungsbereich

Der Bebauungsplan Nr. 185 „Im Mühlenbend“ wird aufgestellt, um für eine zentral in der Ortslage Vicht gelegene innerörtliche Fläche verbindliches Planungsrecht zu schaffen. Das Plangebiet umfasst überwiegend brachgefallene Flächen eines ehemaligen metallverarbeitenden Gewerbebetriebs sowie angrenzende untergenutzte Freiflächen und wird derzeit planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB beurteilt. Die bestehende Situation entspricht nicht mehr den heutigen städtebaulichen, funktionalen und infrastrukturellen Anforderungen.

Ziel der Planung ist vorrangig die Entwicklung eines innerörtlichen Wohngebietes im Sinne der Innenentwicklung. Ergänzend hierzu werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Mehrzweckhalle, die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Vicht sowie die Verlagerung und Neuanlage eines öffentlichen Kinderspielplatzes geschaffen. Die Planung leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Wiederherstellung und zukunftsfähigen Entwicklung der örtlichen Infrastruktur nach der Hochwasserkatastrophe 2021.

Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Plangebiet Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO fest, die in mehrere Teilbereiche untergliedert werden. Der südliche Teilbereich wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Mehrzweckhalle“ und „Feuerwehr“ ausgewiesen. Ergänzend werden öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ sowie Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Art und Maß der baulichen Nutzung orientieren sich an den vorgesehenen Nutzungen sowie an der umgebenden Bebauungsstruktur und gewährleisten eine verträgliche städtebauliche Einbindung.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Die festgesetzten Grundflächen liegen deutlich unterhalb des gesetzlichen Schwellenwertes von 20.000 m². Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen. Die Berücksichtigung der Umweltbelange erfolgt im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan.

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete  städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im formellen Bauleitplanverfahren ist zwingend eine Beteiligung der  Öffentlichkeitnach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das  Planerfordernisund die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des  Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

− Mitglieder des Rates sowie des jeweiligen Fachausschusses

− Fraktionen und Ratsgruppen

− mit der Sache befasste Ämter der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

− Dritte, die im Auftrag der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in die Aufstellung des

      Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden

− höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel

− Gerichte zur gerichtlichen Prüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Speicherdauer/Löschfristen 

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer  gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO dauerhaft gespeichert.  

Rechte der Betroffenen

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