Bebauungsplan Kupferstadt Stolberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 177/1 "Steinweg Süd"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.04.2026 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Verfolgt werden eine hochwasserangepasste Bauweise mit einer hochwasserangepassten Nutzungsverteilung, wobei die denkmalgeschützten Bereiche durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch nicht an Schutzwürdigkeit oder Wirkung verlieren und die Versorgungsfunktion und Anziehungskraft des Steinwegs gestärkt werden. Die städtebauliche 
Attraktivität, die Aufenthalts- und Erlebnisqualität sollen langfristig erhöht werden, während der Schaden eines erneuten Hochwassers möglichst geringgehalten wird. 

Aus diesen Gründen wird Wohnen entlang der Geschäftsbereiche allgemein erst ab dem 1.OG zugelassen. Ergänzt wird diese Festsetzung durch Beschränkungen zu Wohnen und sensiblen Nutzungen in den Höhen, die bei einem 100-jährlichen Überschwemmungsereignis unter Wasser stehen. Somit bleibt die Festsetzung zum Ausschluss von Wohnen aus dem Vorgängerbebauungsplan inhaltlich im Wesentlichen erhalten, die Grundlagen und Anwendungsfälle werden jedoch angepasst. 

Entlang der Straße An der Krone soll die Ordnung der verkehrlichen und baulichen Situation bei gleichzeitiger Anpassung an die Folgen des Klimawandels wiederhergestellt werden.  

Es ist das erklärte Ziel den Geltungsbereich langfristig einer geordneten und nachhaltigen 
Entwicklung zuzuführen. 

Kontakt

Abteilung Stadtentwicklung und Umwelt (61.1)

Frau Sophie Große-Oetringhaus

Zweifaller Straße 277

52224 Stolberg

E-Mail: stadtentwicklung@stolberg.de

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Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete  städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im formellen Bauleitplanverfahren ist zwingend eine Beteiligung der  Öffentlichkeitnach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das  Planerfordernisund die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des  Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

− Mitglieder des Rates sowie des jeweiligen Fachausschusses

− Fraktionen und Ratsgruppen

− mit der Sache befasste Ämter der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

− Dritte, die im Auftrag der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in die Aufstellung des

      Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden

− höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel

− Gerichte zur gerichtlichen Prüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Speicherdauer/Löschfristen 

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer  gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO dauerhaft gespeichert.  

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
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