Bebauungsplan Stadt Verl Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 113 „Zinnweg“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 30.04.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 „Zinnweg“ und über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Verl hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Für die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 20, Flurstücke 49 tlw., 159 tlw., 166 tlw., 305, 588 tlw., 842 tlw., 849 tlw. und 880 tlw. ist gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB der Bebauungsplan Nr. 113 „Zinnweg“ der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren erneut aufzustellen.
  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 „Zinnweg“ gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

Beide Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

A Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Nach § 3 (2) BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 | Nr. 348), wird der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 113 „Zinnweg“ mit der Begründung in der Zeit

vom 30.03.2026 bis einschließlich zum 30.04.2026

im Internet unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen.html veröffentlicht. Die Unterlagen zur Planung und der Inhalt der Bekanntmachung werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes unter https://beteiligung.nrw.de zugänglich gemacht.

Zusätzlich werden die Unterlagen durch öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Verl, Paderborner Straße 5, Flur 2. OG, zwischen den Zimmern 251 und 253, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

B Geltungsbereich

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 "Zinnweg"

Der in Verl-West gelegene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 „Zinnweg“, ist in Abbildung 1 mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Der rd. 3.150 m² große Bereich des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 20, Flurstücke 49 tlw., 159 tlw., 166 tlw., 305, 588 tlw., 842 tlw., 849 tlw. und 880 tlw. Das Plangebiet liegt östlich der Verkehrsfläche der Eiserstraße und wird überwiegend von Wohnbebauung sowie einem Hallengebäude im Norden umgeben.

C Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

D Ziele und Zwecke der Bauleitplanung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 „Zinnweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle wohnbauliche Nachverdichtung sowie für den Ausbau von Teilbereichen des Zinnwegs geschaffen werden. Zudem werden die Grundlagen für eine zukünftige wohnbauliche Entwicklung der östlich angrenzenden Flächen vorbereitet. Zur Festsetzung der Baugrenzen im nördlich angrenzenden Gewerbegebiet wird ein Teilbereich dieses Gebietes in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen. Im Rahmen der Planung werden eine öffentliche Verkehrsfläche sowie ein Teilbereich als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEn) festgesetzt.

E Hinweise zur Beteiligung

  • Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch über das Portal Stadtplanung-Online unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen.html übermittelt werden.
  • Bei Bedarf können Stellungnahmen zudem auf folgenden Wegen eingereicht werden:
    • schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Verl, Paderborner Straße 5, Flur 2. OG, Zimmer 252 o. 253, während der Dienststunden
    • elektronisch per E-Mail an beteiligung@verl.de
  • Gem. § 3 (2) S. 4 Nr. 3 i. V. m. § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
  • In Bezug auf § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

F Hinweise zum Datenschutz

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Die Datenverarbeitung dient der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und der Stadt Verl im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit übertragen wurde. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung können der Internetseite der Stadt Verl unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/datenschutzhinweise.html entnommen werden.
  • Sofern die Abgabe einer Stellungnahme über den Beteiligungsserver tetraeder erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/ entnommen werden.
  • Sofern die Abgabe einer Stellungnahme über das zentrale Internetportal des Landes erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz entnommen werden.

Verl, den 20.03.2026

gez.

Robin Rieksneuwöhner

Bürgermeister

Kontakt

Herr Jan Großewinkelmann
Telefon: 05246 / 961-240
E-Mail: jan.grossewinkelmann@verl.de

Datenschutzerklärung

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  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Die Datenverarbeitung dient der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und der Stadt Verl im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit übertragen wurde. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung können der Internetseite der Stadt Verl unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/datenschutzhinweise.html entnommen werden.
  • Sofern die Abgabe einer Stellungnahme über den Beteiligungsserver tetraeder erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/ entnommen werden.
  • Sofern die Abgabe einer Stellungnahme über das zentrale Internetportal des Landes erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz entnommen werden.

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