Bebauungsplan Stadt Verl Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 78 "Leinenweg-Ost", 1. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.07.2026 bis 31.08.2026
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Bekanntmachung
über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 „Leinenweg-Ost“, 1. Änderung sowie die Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Verl hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 folgenden
Beschluss gefasst:
1. „Die Einleitung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 78 „Leinenweg-Ost“ wird beschlossen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB ist durchzuführen.“
Beide Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.


A Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
In Ausführung dieses Beschlusses wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 „Leinenweg-Ost“, 1.
Änderung mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I
Nr. 192), in der Zeit
vom 31.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026
im Internet unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/stadtplanung/aktuelleoeffentlichkeitsbeteiligungen.
html veröffentlicht. Die Unterlagen zur Planung und der Inhalt der Bekanntmachung
werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes unter https://beteiligung.nrw.de
zugänglich gemacht.
Zusätzlich werden die Unterlagen durch öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Verl, Paderborner
Straße 5, Flur 2. OG, zwischen den Zimmern 251 und 253, während der Dienststunden zu jedermanns
Einsicht zur Verfügung gestellt.


B Geltungsbereich
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 78 „Leinenweg-Ost“, 1. Änderung
Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 78 „Leinenweg-
Ost“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 78 „Leinenweg-Ost“, 1. Änderung ist in Abbildung 1
mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Das Areal im Bereich von Winkelweg und Anne-Frank-Weg umfasst
eine ca. 6,5 ha große Fläche zwischen Leinenweg im Westen, Lerchenweg im Norden, Rebhuhnweg
im Osten und Bonhoefferweg im Süden.


C Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a
BauGB, die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a
Abs. 1 BauGB wird verzichtet.


D Ziele und Zwecke der Bauleitplanung
Ziel der 1. Änderung ist die Schaffung einer klaren und praxistauglichen Grundlage für die Bestimmung
des unteren Bezugspunktes zur Bemaßung der zulässigen Gebäudehöhen. Hierzu erfolgt eine Präzisierung
und eindeutige Definition des maßgeblichen Bezugspunktes für die Höhenfestsetzungen. Ergänzend
werden weitere Höhenpunkte in die zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung aufgenommen, um
die Lesbarkeit und Anwendbarkeit des Bebauungsplans zu verbessern. Gleichzeitig wird die Höhenlage
der einzelnen Baugebiete künftig eindeutig auf die Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche
bezogen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 78 „Leinenweg-Ost“ bleiben von der Änderung
unberührt.


E Hinweise zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen
sollen elektronisch über das Portal Stadtplanung-Online unter https://www.verl.de/wohnenleben/
bauen-wohnen/stadtplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen.html übermittelt werden.
- Bei Bedarf können Stellungnahmen zudem auf folgenden Wegen eingereicht werden:
o schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Verl, Paderborner Straße 5, Flur 2.
OG, Zimmer 252 o. 253, während der Dienststunden
o elektronisch per E-Mail an beteiligung@verl.de
- Gem. § 3 (2) S. 4 Nr. 3 i. V. m. § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die
im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind,
bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- In Bezug auf § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil
der Öffentlichkeit sind.
- Auf schriftliches Verlangen des Einwendenden werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe
unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich
sind.

Kontakt

Lea Pflughaupt

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F Hinweise zum Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung
mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes
NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden
zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und
dauerhaft gespeichert. Die Datenverarbeitung dient der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen
Interesse liegt und der Stadt Verl im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit übertragen
wurde. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung können der Internetseite der
Stadt Verl unter https://www.verl.de/wohnen-leben/bauenwohnen/
stadtplanung/datenschutzhinweise.html entnommen werden.
- Sofern eine Stellungnahme über den Beteiligungsserver tetraeder erfolgt, können ergänzende Informationen
zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.verl.de/wohnenleben/
bauen-wohnen/stadtplanung/ entnommen werden.

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