Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Vreden Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 "Wohn-und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2024 bis 28.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53

„Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12“

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 dem Rat der Stadt Vreden die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12“ empfohlen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Plan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Ziel der Planung ist die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses.

Das Grundstück Wassermühlenstraße 12 liegt in der Vredener Innenstadt. Der Geltungsbereich ist wie in folgender Abbildung dargestellt begrenzt. Er umfasst die Grundstücke Gemarkung Vreden Flur 22, Flurstücke 188, 312, 313, 315 und 321.

VEP Nr. 53 – Entwurf Geltungsbereich

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 07.11.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12“.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes als Konzeptstudie und der Begründung sind in der Zeit

vom 27.02.2024 bis 28.03.2024 einschließlich

auf der Website der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung sowie gem. § 4a Abs. 4 BauGB im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de sowie unter www.beteiligung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen liegen ebenfalls während der gesamten Auslegungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Reguläre Öffnungszeiten sind:

montags bis freitags von    8.30 – 12.30 Uhr und 

donnerstags von                8.30 – 12.30 Uhr sowie von 14.30 – 18.00 Uhr.

Darüber hinaus sind außerhalb der genannten Zeiten Einsichtnahmen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 02564 - 303243 (Frau Lansing) möglich.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per E-Mail über bauleitplanung@vreden.de oder zur Niederschrift erfolgen. Stellungnahmen über das Onlineportal Beteiligung NRW unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung sind ebenfalls möglich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 26.02.2024

Im Auftrag

gez.

Hartmann

Kontaktperson

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564 303-236

eMail:   baueitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08
Butenwall 79
48691 Vreden

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