Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 "Windpark Doemern-Höchte"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 28.05.2025 bis 07.07.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Plangebiet

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „Windpark Doemern-Höchte“

- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 dem Rat der Stadt Vreden die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „Windpark Doemern-Höchte“ empfohlen.

Durch die Planung soll ein städtebaulich geordneter und energetisch optimierter Windpark innerhalb zusätzlicher Flächen für die Windenergie planungsrechtlich gesichert werden.

Das Plangebiet liegt ca. 3 km östlich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in den Bauernschaften Doemern und Kleinemast und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Vreden:
Flur 91, Flurstücke 51 tlw.
Flur 92, Flurstücke 3 tlw., 4 tlw.,
Flur 93, Flurstücke 2 tlw., 3 tlw., 8, 9, 12 tlw., 13 tlw., 17 tlw., 23 tlw.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „Windpark Doemern-Höchte“ gem. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 „Windpark Doemern-Höchte“ sowie die Begründung mit

Anlagen sind in der Zeit

vom 28.05.2025 bis 07.07.2025 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung/themen sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung (Kapitel 5), wwk, 26.05.2025: Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) betrachtet.
  • Schalltechnisches Gutachten – Immissionsprognose, Richters & Hüls, 24.07.2024: Im Gutachten werden die von den geplanten Windenergieanlagen ausgehenden Lärmemissionen untersucht und prognostiziert, welche Immissionen an den nächstgelegenen Wohnhäusern zu erwarten sind.
  • Prognose des Schattenschlagwurfs, wwk, 12.08.2024: Im Gutachten wird ermittelt, welcher Schattenschlag an den nächstgelegenen Wohnhäusern zu erwarten ist.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ing. Büro Landschaft & Wasser Landschaftsarchitekt Dr. K.-H. Loske, Februar 2025: Hierin werden die Auswirkungen der Planung auf planungsrelevante Vogelarten sowie die Fledermausfauna untersucht (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)
  • Ersatzgeldermittlung gemäß Windenergie-Erlass NRW, öKon GmbH, 12.03.2025
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan, öKon GmbH, 12.03.2025:
  • Allgemeine Dokumentation Abfallbeseitigung, Nordex Energy SE & Co. KG
  • Allgemeine Dokumentation Integrierter Sensor zur Eiserkennung, Nordex Energy SE & Co. KG
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:
    • Kreis Borken (Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaft)
    • Bezirksregierung Arnsberg (Schutzgut Kultur- und Sachgüter)
    • LWL-Archäologie (Schutzgut Kultur- und Sachgüter)
    • Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft)
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:
    • 19.06.2023 (Schutzgüter Mensch, Landschaft)
    • 04.12.2024 (Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft)
    • 05.12.2024 (Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft)
    • 09.12.2024 (Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und Sachgüter)

Eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am Dienstag, den 24. Juni 2025, 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Vreden, Ratssaal, Burgstraße 14, 48691 Vreden statt.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten

Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung

Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:
 

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:            14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 26.05.2025

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Kontakt

Diana Niestegge

Telefon: 02564/303-238

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/09

Butenwall 79

48691 Vreden

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