Flächennutzungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Vreden 1. Änderung (Windpark Doemern-Höchte)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 28.05.2025 bis 07.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Vreden 1. Änderung (Windpark Doemern-Höchte)

- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 dem Rat der Stadt Vreden empfohlen, das Verfahren zur Änderung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie (1. Änderung) einzuleiten.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.03.2025, dass das begonnene Änderungsverfahren des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie mit vier Sondergebieten für die Windenergienutzung in Form separater Änderungsverfahren für jeden einzelnen Windpark als „Positivplanung“ gem. § 249 Abs. 4 BauGB fortgeführt wird.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flächen des geplanten Windparks Doemern-Höchte mit folgenden Flurstücken in der Gemarkung Vreden:

Flur 92, Flurstücke 3 (tlw.), 4 (tlw.),

Flur 93, Flurstücke 3 (tlw.), 8, 9, 12 (tlw.), 13 (tlw.), 17 (tlw.), 23 tlw.

Ziel der Planung ist die zusätzliche Ausweisung von Flächen zur Nutzung der Windenergie durch Darstellung von Sondergebieten für die Windenergienutzung.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes für den Windpark Doemern-Höchte gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes für den Windpark Doemern-Höchte sowie die Begründung mit Anlagen und die nach Einschätzung der Stadt Vreden wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 28.05.2025 – 07.07.2025 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter www.beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung (Kapitel 5), wwk, 09.05.2025: Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) betrachtet.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ing. Büro Landschaft & Wasser Landschaftsarchitekt Dr. K.-H. Loske, Februar 2025: Hierin werden die Auswirkungen der Planung auf planungsrelevante Vogelarten sowie die Fledermausfauna untersucht (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan, öKon GmbH, 12.03.2025:
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:
    • Bezirksregierung Münster (Schutzgut Landschaft)
    • Kreis Borken (Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Landschaft)
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:
    • 19.06.2023 (Schutzgüter Mensch, Landschaft)
    • 04.12.2024 (Schutzgüter, Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft)

Eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am Dienstag, den 24. Juni 2025, 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Vreden, Ratssaal, Burgstraße 14, 48691 Vreden statt.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.               14:30 bis 18:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 26.05.2025

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Kontakt

Diana Niestegge

Telefon: 02564/303-238

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/09

Butenwall 79

48691 Vreden

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