Bebauungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 124 "Ottensteiner Straße / Norbertstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2025 bis 22.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Plangebiet

Bebauungsplan Nr. 124 „Ottensteiner Straße / Norbertstraße“

- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 124 „Ottensteiner Straße/ Norbertstraße“ wurde im Zeitraum vom 26.05.2025 bis einschließlich dem 30.06.2025 gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird hiermit wiederholt, da redaktionelle Änderungen und klarstellende Ergänzungen in den Festsetzungen sowie der Begründung vorgenommen wurden. Weiterhin wurden die Anlagen für das Verfahren vervollständigt, dies betrifft vor allem das Schalltechnische Gutachten aus dem parallel laufenden Verfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“, bei dem es sich um eine umweltrelevante Information handelt.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes auf einer Brachfläche nahe der Innenstadt, um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum auf dem Gebiet der Stadt Vreden begegnen zu können.

Das Plangebiet liegt zwischen dem Twicklerkamp, der Norbertstraße und der Ottensteiner Straße. Im Westen wird das Plangebiet durch den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 umfasst die Flurstücke 250, 558 tlw., 621, 622 tlw. Flur 8 sowie Flurstück 463 tlw., Flur 9 in der Gemarkung Vreden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 „Ottensteiner Straße / Norbertstraße“ sowie die Begründung mit Anlagen und die nach Einschätzung der Stadt Vreden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 11.07.2025 bis 22.08.2025 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 124 „Ottensteiner Straße / Norbertstraße“ (Stadt Vreden, Mai 2025): Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) betrachtet.
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I (WoltersPartner Stadtplaner GmbH, 15.04.2025): Hierin werden die Auswirkungen der Planung auf planungsrelevante Vogelarten sowie die Fledermausfauna untersucht (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,).
  • Geotechnisches Gutachten (Erdbaulabor Dr. F. Krause B DB/VDI Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau, 12.12.2024): In diesem Gutachten wurden die Baugrundverhältnisse analysiert (Schutzgut Boden)
  • Gutachten zur Durchführung einer orientierenden Altlastenuntersuchung (Umweltlabor ACB GmbH, 12.02.2025): Es handelt sich hierbei um Bodenuntersuchungen in Hinblick auf Schadstoffe oder andere Auffälligkeiten (Schutzgut Boden, Wasser und Mensch).
  • Fachbeitrag zur entwässerungstechnischen Erschließung (IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, 05.05.2025): Entwässerungsstudie (Schutzgut Wasser)
  • Verkehrsuntersuchung (nts Ingenieurgesellschaft mbH, 06.01.2025): Die Untersuchung betrachtet die Auswirkungen des von der Planung zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf betroffene Knotenpunkte (Schutzgut Mensch).
  • Schalltechnisches Gutachten (zum Bebauungsplan 124) (nts Ingenieurgesellschaft mbH, 14.04.2024): Hierin werden die an den nächstgelegenen benachbarten Wohnhäusern zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die beabsichtigte Planung ermittelt und beurteilt. Darüber hinaus werden hierin die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen ermittelt und beurteilt (Schutzgut Mensch).
  • Schalltechnisches Gutachten (zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 54) (nts Ingenieurgesellschaft mbH, 14.04.2024): Hierin werden schalltechnische Untersuchungen zum Gewerbelärm durchgeführt, sowie die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf der Stellplatzanlage ermittelt und beurteilt, um im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes zu prüfen, ob die vorgesehene Nutzung des Plangebiets verträglich ist mit den schutzwürdigen Nutzungen in der Nachbarschaft. (Schutzgut Mensch).
  • Klima-Check zur Bauleitplanung (Stadt Vreden, 06.01.2025): Der Klimacheck bewertet die Planung in Bezug auf verschiedene klimarelevante Aspekte (Schutzgut Luft/ Klima).
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Stadt Vreden, 06.05.2025): Die Bilanzierung beschreibt die Gegenüberstellung des aktuellen Zustands mit dem Planzustand. (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 21.01. und 24.03.2025 zur städtebaulichen Entwicklung insbesondere der Gebäudehöhen im Quartier (Schutzgut Mensch)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 29.01.2025 zur naturnahen und klimagerechten Gestaltung des Quartiers (Schutzgüter Wasser, Mensch sowie Luft und Klima)
  • Stellungnahme des Kreises Borken vom 07.02.2025 mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen Löschwasser, Wasserwirtschaft, Artenschutz, Bodenschutz (Schutzgüter Mensch, Wasser, Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Boden)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 26.05.2025 zur Verkehrsführung und Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum sowie zur Versiegelung von Flächen (Schutzgut Mensch, Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Luft/ Klima)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 26.05.2025 zur menschlichen Gesundheit bedingt durch allergene Pflanzen (Schutzgut Mensch)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 30.06.2025 mit Hinweisen zum Immissionsschutz bzgl. des Verkehrs- und Gewerbelärms (Schutzgut Mensch)
  • Stellungnahme des Kreises Borken vom 27.06.2025 mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen Löschwasser, Wasserwirtschaft, Artenschutz, Bodenschutz, Verweise im Bebauungsplan (Schutzgüter Mensch, Wasser, Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Boden)

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:            14:30 bis 18:00 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 07.07.2025

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wieder, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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