Bebauungsplan Stadt Vreden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 88 "Hof Schulze-Wissing" - 1. Änderung im Bereich des Dienstleistungszentrums Friedhof

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.08.2025 bis 19.09.2025
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Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 88 „Hof Schulze-Wissing“ – 1. Änderung im Bereich des Dienstleistungszentrums Friedhof

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Hinweis - Korrektur der Festsetzung zur maximalen Firsthöhe am 07.08.2025: Der am 05.08.2025 veröffentliche Vorentwurf enthielt einen Schreibfehler in der Festsetzung der maximalen Firsthöhe, der Vorentwurf des Plans sowie der Begründung wurden mit Datum vom 07.08.2025 korrigert und im Beteiligungsportal ausgetauscht.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2025 der Plankonzeption für den Bebauungsplan Nr. 88 „Hof Schulze-Wissing“ – 1. Änderung im Bereich des Dienstleistungszentrums Friedhof zugestimmt und beschloss, diese als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren zu verwenden.

Übergeordnetes Ziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets, das in funktionalem Zusammenhang mit dem bestehenden Friedhof steht und diese ergänzenden oder unterstützenden Dienstleistungen zuordnet. Konkretes Ziel der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 ist die Liberalisierung einzelner Festsetzungen vor allem zur Art der baulichen Nutzung, damit die Wirtschaftlichkeit des Dienstleistungszentrum verbessert und der Standort gesichert werden kann.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Zwillbrocker Straße und nördlich der Berkel. Der Friedhof erstreckt sich auf die gesamte Freifläche zwischen Ortseingangsstraße und dem Fluss. Der Geltungsbereich für die Bebauungsplanänderung bezieht sich jedoch nur auf das Dienstleistungszentrum und beinhaltet die Flurstücke 63 und 64, Flur 112, Gemarkung Vreden.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 02.07.2025 die frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 88 „Hof Schulze-Wissing“ – 1. Änderung im Bereich des Dienstleistungszentrums Friedhof.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Hof Schulze-Wissing“ – 1. Änderung im Bereich des Dienstleitungszentrums Friedhof sowie der Begründungsentwurf mit Anlagen sind in der Zeit

vom 05.08.2025 bis 19.09.2025 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung/themen sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do. :            14:30 bis 18:00 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 31.07.2025

Im Auftrag

gez.

Christian Micheel

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wieder, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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