Bebauungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 88 "Hof Schulze-Wissing" - 1. Änderung im Bereich des Dienstleistungszentrums Friedhof

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 23.01.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 04.12.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Hof Schulze-Wissing“ im Bereich des Dienstleistungszentrums Friedhof gem. § 3 Abs. 2 zu veröffentlichen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Übergeordnetes Ziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets, das in funktionalem Zusammenhang mit dem bestehenden Friedhof steht und diese ergänzenden oder unterstützenden Dienstleistungen zuordnet. Konkretes Ziel der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 ist die Liberalisierung einzelner Festsetzungen vor allem zur Art der baulichen Nutzung, damit die Wirtschaftlichkeit des Dienstleitungszentrums verbessert und der Standort gesichert werden kann.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Zwillbrocker Straße und nördlich des Friedhofes. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 63 und 64, Flur 112, Gemarkung Vreden. Der Geltungsbereich ist auf der obigen Abbildung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Hof Schulze-Wissing“ - 1. Änderung im Bereich des Dienstleistungszentrums Friedhof sowie die Begründung mit Anlagen sind in der Zeit

vom 08.12.2025 bis 23.01.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder https://www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht als Teil der Begründung, Stadt Vreden, Juni 2025: Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) betrachtet.
  • Klimacheck zur Bauleitplanung (Stadt Vreden, 18.06.2025): Der Klimacheck bewertet die Planung in Bezug auf verschiedene klimarelevante Aspekte (Schutzgut Klima).
  • Stellungnahme des Kreises Borken vom 15.09.2025: In der Stellungnahme werden Hinweise zu den Themen Trinkwasserversorgung und Entwässerung sowie Immissionsschutz gegeben (Schutzgut Mensch sowie Schutzgut Wasser).
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW vom 08.09.2025: In der Stellungnahme wird ein Hinweis zu Gesteinen im Untergrund gegeben (Schutzgut Boden).
  • Stellungnahme des LWL Archäologie für Westfalen vom 20.08.2025: In der Stellungnahme werden Hinweise zu Erdeingriffen formuliert (Schutzgut Kultur- und Sachgüter)

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Do.:            14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 05.12.2025

Im Auftrag

Joachim Hartmann

Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen: 

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wieder, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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